Full text: [Lesebuch für die mittlere und obere Stufe (Teil 3, [Schülerband])

920 Einige Beispiele zu geschaͤftlichen Formularen und Aufsaͤtzen. 
IV. Empfangsschein. 
Daß mir der Handelsmann Fuß 45 Mark (fünf und vierzi 
833 in 5Mark⸗Scheinen zur Einzahlung mittelst Postanweisung be 
llerichen Postamte zu Liegniß übergeben hat, bescheinige ie 
hiermit. 
Waldau, den 10. Februar 1876. Karoline Grimm, 
Botenfrau. 
Erklärung. Für die richtige Anfertigung gelten dieselben Bestimmungel 
wie für eine Quittung. 
V. Kontrakt oder Vertrag. 
Lehr-Kontrakt. 
Zwischen dem Schuhmachermeister Larl Franzke hier und den 
Hausbesitzer Wilhelm Groß aus Eisenach ist heute nachstehender 
Lehr-Kontrakt abgeschlossen worden. 
81. 
Der Hausbesitzer W. Groß giebt seinen Sohn Gottlieb dem 
Schuhmachermeister K. Franzke in die Lehre, um bei demselben das 
Schuhmacherhandwerk vollständig zu erlernen. 
8 2. 
Meister K. Franzke verpflichtet sich, den Gottlieb Groß in 
allem, was zum Schuhmacherhandwerk gehört, genau zu unterrichten, 
ihn auch zum regelmäßigen Besuche der Fortbildungsschule anzuhalten. 
33. 
Die Lehrzeit dauert 3 Jahre, nämlich vom 1. April 1877 bis 
zum letzten März 1880. Kost und Wohnung erhält der Lehrling während 
dieser Zeit bei seinem Lehrherrn; dagegen hat der Vater fur Wäsche 
und Kleidung zu sorgen. 
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Der Lehrling verspricht seinem Lehrherrn Treue, Gehorsam und 
gute Führung, und der Vater desselben verbürgt sich für allen er— 
weislichen Schaden und Nachteil, den sein Sohn dem Lehrherrn etwa 
zufügen sollte. 
Vorstehender Kontralt ist in zwei gleichlautenden Exemplaren an⸗ 
gefertigt, von beiden Kontrahenten eigenhändig unterschrieben und jedem 
ein Exemplar eingehändigt worden. 
Erfurt, den 1. März 1877. 
K. Franzke, Schuhmachermeister. Wilh. Groß, Hausbesitzer. 
Erklärung. Ein Vertrag oder Kontralt ist eine Verhandlung, in welcher 
die gegenseitigen Verbindlichkeiten irn z oder mehreren Personen 
festgestellt werden. Es kommt daher darauf an, daß die Verpflichtungen, 
welche jeder Teil ue n unzweideutig und vollständig angegeben 
werden. Zur Gültigkeit desselben ist die Einwilligung beider Vertrags— 
schließer notwendig. 
Drudck von Graß Banh und Comp. . edrich) in Breslau. 
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