Leutschland unter Maximilian 1. 261
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T eut s chland unter Maximilian 1.
Die tcutschen Fürsten fühlten bereits, als sie (1486)
den Sehn des bejahrten Kaisers Friedrich 3, den Erzherzog
Maximilian, zum römischen Könige wählten, daß in
Teutschland eine bessere Ordnung der Dinge gesetzlich be¬
gründet, und das wieder ausgebrochene F a u st r e ch t völlig
abgeschafft werden müßte. So ward denn auf dem ersten
Reichstage, den M axi m ili an 1 (1495) in Worms hielt,
der ewige Landfriede (7. Aug.) gestiftet, nach welchem das
Faustrecht bei Strafe der Reichs acht und bei 2000
Mark feinen Goldes im ganzen Reiche auf ewig verboten
ward, so wie auch diejenigen, welche einen Landesfrieden-
brecher beherbergen oder unterstützen würden, in
gleiche Strafe verfallen sollten. Dagegen sollte jeder seine an
den Andern zu machenden Ansprüche vor dem zugleich gestif¬
teten R e i ch s k a m m e r g e r i ch t c, als oberstem Gerichtshöfe
des ganzen teutschen Volkes, anbringen, und dessen recht¬
liche Entscheidung erwarten. Das Hofrathseollegium
aber, das Maximilian (150L) zunächst für feine Erb¬
lander errichtete, und dem er diejenigen Verhandlungen in
Benefiz-, Belehnungs- und Gnadenfachen übergab, welche an
die Person des Kaisers selbst gebracht werden mußten, nahm
bald auch die bei demselben angebrachten rechtlichen Streitig¬
keiten der Stande des teutschen Reiches an, und ward zu¬
letzt ein eignes Reichsgericht, von dessen Geschäfts¬
kreise man die östreichischenLandesangelegenheiten völlig trennte,
obgleich seine völlige Gleichstellung mit dem Reichskammer-
gerichte erst unter Ferdinand 1 zu Stande kam. Aus¬
schließend eignete sich der Reichshofrath das Erkennen zu
über ganze Fürstenthümer, die Entscheidung in kaiserlichen
Reservat- und Gnadensachen, und die italienischen Angelegen¬
heiten. — Roch ward unter Maximilians Regierung (1512),
zur bessern Vollziehung der Beschlüsse des Reichskammerge¬
richts und zur genauem Bestimmung der einzelnen Contin¬
gente bei dem Reichsheere, Deutschland in zehn Kreise
eingetheilt: in den öftreichischen, burgundifchen,
churr hein ischen, bayrischen, schwäbischen, frän-