Preußen.
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in der Verfassung des Staates und in der ri'chtkgcrn Be¬
stimmung des Verhältnisses der verschiedenen Stände und
Volksklassen gegen einander, und eine neue Universität, zu
Berlin (1809) gestiftet, so wie die Verlegung der Frank¬
furter nach Breslau (1811), verkündigten es, daß selbst
erschöpfte Staaten noch hinreichende Mittel für die Wissen¬
schaften besitzen, sobald man nur den Wissenschaften über¬
haupt wohl will, und das Vcrhältniß derselben zu dem
Staatsintcresse aus dem höchsten Standpunkte faßt. Zu den
zweckmäßigen Verbesserungen des i n n e r n Staatslcbcns
während dieser Zeit gehörte besonders (9. Oct. 1807) die
Aufhebung d e r E r b u n r c r t h ä n i g kc i t auf den könig¬
lichen Domainen und adlichen Gütern; die Verwandlung des
beschränkten Nutzungsrechts der est- und westpreußischen
Domainenbauern auf ihre Höfe in volles Eigenthum (27. Jul.
1808); die neueStädteordnung (19. Nov. 1808), durch
welche die Leitung und Verwaltung der städtischen Angelegen¬
heiten und Einkünfte eine zeitgemäße Form erhielt; die Auf-
Hebung des Zunftzwanges (24. Oer. 1808); die
Erklärung (10. Oct. 1807), daß bei der Anstellung im
Staatsdienste nur das persönliche Verdienst entscheiden
solle, und (00. Oct. IS 10) die Erklärung aller Klöster, Dom-
und anderer Stifter, so wie der Eommendcn und Ballcicn,
für Staatsgüter.
153.
Fortsetzung.
Bei der Annäherung eines neuen Krieges zwischen Frank¬
reich und Rußland schloß Preußen Anfangs (Febr. 1812)
ein B ü n d n i ß m i t Frankreich, und stellte 20,000 Mann
Truppen zum Kampfe gegen Rußland. Als aber die russi¬
schen Heere den durch Kälte, Hunger und Schwert aufge¬
riebenen Blassen der Franzosen in die preußischen Staaten
nachrücktcn; so verband sich der König zu Kalisch (28. Febr.
1813) aufs innigste mit Rußland zum Kampfe gegen
Frankreich, zur Wiederherstellung der gekrankten National¬
ehre und des im Tilsiter Frieden erlittenen Ländcrverlustes.
Eine allgemeine Begeisterung durchdrang das preußische