Full text: Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten

Die Schweiz. 
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suchte. Stach derselben ward die Republik ln lü Cantone 
gckheilt: Appenzell, Aargau, Basel, Bern, Frey¬ 
burg, Glarus, Graubündten, St. Gallen, Lu- 
cern, Schafhausen, Schwyz, Solothurn, Tcs-- 
sino, Thurgau, Unterwalden, llri, Waadt, Zug 
und Zürich. Jeder dieser Cantone erhielt seine eigene, der 
altern Einrichtung ähnliche, mehr oder weniger aristokratische 
oder demokratische Verfassung; doch blieben alle Vorrechte 
und Privilegien der einzelnen Städte und patricischen Ge¬ 
schlechter aufgehoben. Eine Tagsatzung besorgte die all¬ 
gemeinen Angelegenheiten der Republik, und ein jährlich 
in den sechs sogenannten Direktor r'alcantoncn — 
Freyburg, Bcrn, Solothurn, Basel, Zürich, L u- 
cern — wechselnder Landammann stand an der 
Spitze der Regierung. — So war das politische Verhältnis; 
der Schweiz, als das Vordringen der Verbündeten durch die 
Schweiz ins südliche Frankreich (Dcc. 1813) die Aufhebung 
der Mcdiationsacte veranlaßte. 
Die Republik Wallis, die ehemals zur Schweiz ge¬ 
hörte, war am 26. Aug. 1802 zu einem eigenem Frei¬ 
staate erhoben, und unter den Schutz Frankreichs, der 
Schweiz und des Königreiches Italien gestellt worden. Allein 
der Urheber ihrer Selbstständigkeit, Napoleon, fand es spä¬ 
terhin gerathcn, weil sie die ihr auferlegten Bedingungen in 
Hinsicht der Straße über den Simplon nicht erfüllt habe, 
ihr dieselbe wieder zu entziehen, indem er diese Republik (l2. 
Nov. 1810), als Departement Simplon, dem französi¬ 
schen Reiche cinverleibte. i 
Nach manchen inncrn Reibungen der gegen einander an¬ 
strebenden Partheien, ward endlich, unter dem Einflüsse der 
Gesandten der verbündeten Mächte, (8. Sept. 1814) zu Zürich 
ein neuer helvetischcrBundeövertrag abgeschlossen; 
drei neue Eantone, die von Frankreich getrennten Landschaf¬ 
ten Gens und Wallis, und das preußische Fürstcnthum 
Neufchatel tratcn^zu dem Bunde (1.2. Sept. 1814), der 
nun aus 22 Cantonen besteht *). Die Wiener Eongrcßbe- 
*) Usteri, Handbuch des schweizerischen Staatsrechts!, enthaltend die 
Uikunden des Vnndesvertrages und die Verfassungen der ^ fot*
	        
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