Portugal.
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Die vorige Ordnung ward wieder hcrgcstcllt; doch begab
sich der König (9. Mai) auf ein brittischcS Schiff, der Prinz
Miguel reifete (15. Mai) nach Wien, und der König kehrte
(14. Mai) in die Hauptstadt zurück. Die Königin und der
Kardinal-Patriarch wurden streng beobachtet, und der König
erließ (5. Jun.) ein Dccret wegen Einberufung der alten
Cortes (bestehend aus Geistlichkeit, Adel und dem dritten
Stande), deren Versammlung aber nicht erfolgte.
Während dieser Vorgänge in Portugal, erfolgten auch
in Brasilien die folgenreichsten Veränderungen. Schon
vor der Abreise des Königs aus Olio Janeiro war (21. Apr.
1821) bei der von dem Prinz-Regenten anbcfohlnen militä¬
rischen Auflösung einer auf der Börse gehaltenen Wahlver¬
sammlung Blut geflossen; sogleich nach der Abreise deS
Königs zeigte das Streben der Brasilianer sich immer stärker,
von Portugal sich zu trennen, und zur völligen Unab¬
hängigkeit und Selbstständigkeit von dem europäischen Stamm¬
lande zu gelangen. Der Prinz-Regent mußte dem Verlangen
des Senats von Brasilien nachgcben, indem er theils hundert
Deputirte aus den einzelnen Provinzen Brasiliens zur Ent-
wcrfung einer besonder» Verfassung für dieses
Reich berief, theils versprach, nicht nach Portugal zurück zu
kehren, sondern in Brasilien zu regieren, und den Titel:
Beschützer und Vertheidiger des Königreiches
Brasilien anzunchmen (13. Mai 1822). Darauf sprachen
(1. Aug. 1822) die versammelten brasilischen Cortes die
Trennung Brasiliens von Portugal aus, und er¬
nannten den Prinz - Regenten zum c o n st i t u t i o n e l l e n K a i-
ser von Brasilien. Der Prinz verband diesen Titel mit
dem eines immerwährenden Beschützers von Brasilien. Die
versammelten Cortes machten darauf den Entwurf zu einer
Verfassung; der Kaiser ließ aber am 12. Nov. 1823 die Ver¬
sammlung der Cortes auflöfcn und die heftigsten Mitglieder
derselben verhaften. Allein schon am 14. Nov. 1823 erklärte
der Kaiser, daß eine neue Versammlung der Cortes zusam-
mcnberufen werde, um einen von ihm vorzulegenden Ver-
fassungsentwurf zu berathcn. Dies geschah am 11. Dec.
1823, worauf der Senat Brasiliens am 22. Dec. erklärte,
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