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Achter Zeitraum.
auözudehncn, als gefährlich für seinen Frieden und sein
Sicherheit anschen würde.
181.
Der Freistaat H a y 11.
Die französische Revolution bewirkte eine große politische
Gährung auf der Insel Domingo, so weit sie zu Frank¬
reich gehörte; denn der Nationalconvent Frankreichs sprach
(1793) die F r e i h e i t d c r S ch w a r z e n^us. Im Frieden
zu Basel zwischen Frankreich und Spanien (1795) ward
der spanische Antheil der Insel an Frankreich abgetreten.
Die weißen Bewohner der Insel wünschten, ihres Interesse
wegen, die Fortdauer der Sklaverei, ob sie gleich, unter
sich als Royalisten oder Republikaner uneinig, die Neger
gegen einander selbst aufreizten. An die Spitze der Neger
trat der Mulatte Toussaint-Louverture. Mit ihm
unterhandelte (1801) der vom ersten Consul dahin geschickte
General Leclerc, der ihn nach Frankreich abführen ließ,
wo er (1803) im Gefängnisse starb. Die Sklaverei ward
hcrgcstellt; allein die Neger standen auf, und verbanden sich
mit den Farbigen, die gemeinschaftlich den alten Namen
Haytcr annahmen, und am 1. Jan. 1804 die Unabhängig¬
keit der Insel, und Hayti als Freistaat aussprachcn. Der
Neger Dcssalines vereinigte die einzelnen Partheicn; die
Weißen und Franzosen wurden von der Insel vertrieben.
Dcssalines nahm (8. Oct. 1804) als Ja co b 1 die Kaiserwürde
an; unter ihm befehligten Petion und Christophe. Der
letzte ward (26. Jul. 1805) zum Obcrgencralc des Heeres
von Hayti und zum Befehlshaber der Kapstadt ernannt.
Durch. Petions Ranke ward aber Dcssalines (16. Oct.
1806) ermordet, und der Neger Christophe von dem Volke
und den Generalen (7. Febr. 1807) zum Präsidenten
von Hayti ernannt. Beleidigt dadurch, kämpfte Petion
gegen ihn, und bildete im südwestlichen Thcile der Insel
einen eignen Freistaat, dessen Regierungssitz Port au
Prènce, und dessen Verfassung der nordamerikanischen nach-
gebildct war. Ihm folgte, nach seinem Tode (27. Marz 1818),
der General Boy er als Präsident. — Im nordöstlichen