Zweiter Zeitraum. Von 2000 bis 5öo v. Chr. 81
lich der Burg von Athen. Doch das Volk belagerte
ihn; er selbst entfloh, aber seine Anhänger, ob sie wohl
ihre Zuflucht zu den Altären der Götter genommen hat-'
ten, wurden auf Befehl des Archonten Megacles,
welcher das Haupt der Partei der Vornehmen und dcS
Hauses der Alemaouiden war, ermordet. Allein durch diesen
Mord zog Megacles im Glauben der Athener die Rache der
Götter über sein Haus und übet Athen. Fortwährend haf¬
tete diese Schuld auf den Alemaouiden; die Stadt aber rei¬
nigte Epimenides, ein berühmter Seher aus Greta,
durch mannigfaltige heiligt Gebrauche, so wie er durch
treffliche Anstalten einer neuen Gesetzgebung vorarbeitcte«
Bald hierauf erhielt Athen (um 5Y4 v. Chr.) die be¬
rühmten, uns jedoch keineswegs vollständig bekaunien
Gesetze Solo ns.
Solon war von der Familie des verehrten Go-
drus; er war ein weiser, redlicher Mann, von erprobter
Rechtschaffenheit, der feinem Vaterlande bei kriegenjchen
Vorfallenheiten treffliche Dienste geleistet hatte, und in
vielen und wichtigen Verbindungen stand.
Zuvörderst half Solon den Arinen. Die Nachrich¬
ten aber über die Art, wie er dieß bewirkte, sind ver¬
schieden. Soviel indeffen ist gewiß, daß ec es endlich
dahin brachte, daß beide Parteien, die Neichen wie die
Armen, sich zu einem gemeinschaftlichen Opfer vereinigten,
welches atiadx$ua genannt wurde. Es ist nicht wahr¬
scheinlich, daß dieß durch eine gänzliche Vernichtung der
Schulden geschah, sondern nur durch Verminderung der
Zinsen, durch Bortheile, welche man den Schuldnern
durch veränderten Werth des Geldes gab, und vorzüg¬
lich dadurch, daß man dein Gläubiger alle Macht über
die Person des Schuldners und seiner Familie nahm.
Hierauf entwarf Solon eine Verfassung, welche die
verhaßte Übermacht der Großen vernichten, und ein Gleich¬
gewicht zwischen den verschiedenen Ständen des Staates
begründen sollte.
Gr machte eine neue Gintheilung des Volks
in vier ClaffeN, welche bloß nach dem Wexthe deS Gi-
genthums bestimmt wurden. Die erste Masse bildeten
diejenigen, deren Grundstücke jährlich an Korn, Ol,
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