Full text: Grundriß der allgemeinen Geschichte für gelehrte Schulen

v/on 1500 biö 1648 n. Ehr. 
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Gesetzbuch daö von allen civilisirten Völkern anerkannte Völker¬ 
recht wurde. Dieses System ward im Laufe des dreißigjährigen 
Krieges, durch den auch nordische Mächte in den Kreis desselben 
gezogen wurden, vollendet. Stehende Heere, Bündnisse und fort¬ 
während unterhaltene Gesandtschaften an andern Höfen, um alle 
Bewegungen leicht zu bemerken und Gefahren abzuwehren, waren 
die Mittel, durch die man das politische Gleichgewicht zu erhal¬ 
ten suchte. 
Von dem größten Einflüsse aber war die in den Zeiten des' 
MittelalteMR^rbereitete Reformation oder die Losreißung 
eines grcs^^Meiles der abendländischen Christenheit von der 
rPnisch-km^m^en Mutterkirche. ' Sie verbreitete sich unter blu¬ 
tigen Kämpfen fast über alle Länder Europa's und wirkte auf 
die Entwickelung der Staatsverfassungen mächtig ein. 
i. Deutschland. 
a) Von Maximilian 1 bis zum Ausbruche des 
dreißigjährigen Krieges. 
Nach dem Tode Friedrichs III. übernahm sein Sohn Maxi¬ 
milian I. (1493 — 1519) die Regierung. Kühnheit, ritterlicher 
Sinn, Liebe für Kunst und Wissenschaften und ein wohlwollender, 
heiterer Charakter zeichneten diesen Kaiser aus. Eine unbeschränkte 
Freigebigkeit aber bereitete ihm oft große Verlegenheiten und 
machte, daß manche seiner Entwürfe schon im Beginne scheiterten. 
\ Auf einem Reichstage zu Worms (1495) setzte er durch die Ver¬ 
ordnung des ewigen Landfriedens dem verderblichen Faust- 
rechte ein Ziel und errichtete, damit die etwaigen Streitigkeiten 
der Stände und Unterthanen auf dem Wege Rechtens ausge¬ 
macht werden könnten, ein Reichskammergericht, welches 
zuerst abwechselnd in mehrern Reichsstädten, seit 1693 in Wetz¬ 
lar seinen beständigen Sitz harte. Auf dem eben genannten Reichs¬ 
tage zu Worms ernannte Maximilian den edeln und kraftvollen 
Eberhard im Barl, Grafen von Würtemberg, den SMer' 
der Universität Tübingen, zum Herzog. Um die Urteile des 
Kammergerichtes und die Bestrafung der Friedensstörer zum Voll- 
zuge zu bringen, theilte Maximilian das Reich im I. 1512 in 
zehn Kreise. Diese waren: der bayerische, schwäbische, fränkische. 
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