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von 560 bis 323 v. Chr.
Die Eurystheniden oder Ägiden und Prokliden oder
Eurypontiden hatten feit der dorischen Wanderung mit ihren
Stammgenossen, welche späterhin Spartaner genannt -wurden,
ihren Wohnsitz in und um die Stadt Sparta genommen. Von
hier aus machten sie die alten Landesbewohner, die Lacedämo¬
ni er oder Perioiken zu kriegS- und steuerpflichtigen Untertha-
nen. Die dritte Classe der Bevölkerung bildeten die Heloten
(Einwohner der eroberten Stadt Helos?), welche als Haus- und
Staatssklaven eine harte Behandlung zu erdulden hatten.
Während der beständigen Kämpfe mit den Grenznachbarn
waren, bei dem Mangel einer gesetzmäßigen Verfassung, Unruhen
im Innern entstanden. Da trat um das Jahr 880 v. Chr. Lykur-
gus, ein Proklide, als Retter seines Vaterlandes auf. Als sein
Neffe Charilaus, über den er die Vormundschaft edel und uneigen¬
nützig geführt hatte, die Königswürde selbst übernommen, begab
er sich auf Reisen und namentlich nach Creta, wo er die Gesetze
des Minos, und nach Jonien, wo er die Gesänge Homers kennen
lernte. Nach seiner Rückkehr unternahm er das große Werk der
Gesetzgebung, bei dessen Einführung ihn vorzüglich das delphische
Orakel unterstützte. Sein Hauptstreben ging in seinen Gesetzen
darauf hin, die Spartaner zu einem mäßigen, starken und kriege¬
rischen Volke zu bilden. Deßhalb galt ihm in Hinsicht auf das
Privatleben als Hauptgrundsatz: Jeder Bürger ist Eigenthum deS
Staates und demselben unbediugten Gehorsam schuldig. Er nahm
daher eine neue Vertheilung des Landes vor, wornach neuntausend
Theile den Spartanern und dreißig tausend den Lacedämoniern
angewiesen wurden. Der Verkauf oder die Verschenkung dieser
Grundstücke war verboten. Um allen Lurus zu entfernen, ordnete
er das tägliche Zusammenessen der Bürger nach den Abtheilungen
in dreißig Zünfte, je fünfzehn an einer Tafel, mit vorgeschriebenen
Gerichten (die schwarze Suppe) an. Er verbot den Aufenthalt
von Fremden, besonders von Rednern und Künstlern, das Reisen
ins Ausland, sowie auch das Erlernen von Künsten und Wissen¬
schaften — die gymnastischen ausgenommen — und den Gebrauch
anderer als eiserner Münzen. Vom siebenten Jahre an wurden
die Kinder — Schwächlinge setzte man aus — in öffentlichen
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