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werbe5) Obgleich Cieero nicht genannt war, so war doch der
Antrag offenbar gegen ihn gerichtet, weil er nur auf einen Se-
natobeschluß hin die Verurtheilung der Gefährten des Catilina
vorgenommen hatte Bei diesem neuen Ungewitter, welches im
Anzuge war, verlor Cieero alleu Muth, alle Besonnenheit. Er¬
legte Trauerkleider an und ging mit seinen Freunden bittend
und flehend bei dem Volke umher.
Allein Clodius hielt an der Spitze seiner bewaffneten Rot¬
ten Alles in Schrecken und wagte sogar den Senat zu umlagern.
Vergebens wandte sich Cieero unter Bitten und Thränen an
Pompejus, zu dessen Ruhm und Größe er durch seine Bered¬
samkeit so vieles beigetragen hatte. Da entschloß er sich, der
Gefahr durch freiwillige Entfernung auszuweichen, und verließ,
kleinmüthig und verzagt, in der Stille der Nacht unter dem
Schutze seiner Freunde die Stadt (1 April 58). Alle Guten
trauerten um ihn Clodius indeß verfolgte seinen Triumph. Er
ließ das Verbannungsurtheil in der schärfsten Form bestätigen;
und nun wurde das Haus des Verbannten niedergerissen, zwei
seiner Landhäuser geplündert und zerstört, ja sogar seine Gattin
und seine Kinder persönlichen Mißhandlungen ausgesetzt. Die
Nachricht dieser Ereignisse brachte den Unglücklichen fast zur
Verzweiflung. Er floh nach Thessaloniee und fand bei seinem
Freunde, dem Quästor C. Planeius, einen sichern Aufenthalt
Nun setzte Clodius, im Vertrauen aus die frevelhaften Rotten,
die er stets um sich hatte, seiner Verwegenheit keine Grenzen
mehr, und es trat fast eine vollständige Anarchie ein Mit un¬
beschränkter Willkür herrschte er auf dem Forum und in den
Comitien, vertheilte Provinzen, nahm und gab Reiche und Kro¬
nen. Selbst Pompejus, der Mann, vor welchem noch jüngst
drei Welttheile gezittert hatten, war jetzt nicht mehr sicher vor
persönlichen Beschimpfungen und Nachstellungen von Seiten die¬
ses rasenden Demagogen. Auch Cäsar wandte sich endlich von
ihm ab; und nun ermunterte Pompejus Cieero's Freunde, seine
Zurückberufung zu bewirken. Schon am 1. Januar 57 wurde
diese auf den Antrag des Consuls Lentulus im Senate beschlos-
5) Qui civem Romanum indemnatum interemisset, ei aqua et igni
inte diceretur. Ib.