Full text: Grundriß der Alten Geschichte (Abth. 1)

II. Rom als Republik. A. 509—261. 75 
und Auslieferung der Waffen. Die Latiner wurden 496 von 
dem zweiten Diktator Aulus Postumius — der erste, T. fiar* 
cius, war 499 desselben Krieges wegen gewählt worden — am 
See Negiilus geschlagen, und (nach dem Tode des Königs Tar- 
guinius zu Cuma) 493 schlossen die Römer mit ihnen ein Ver- 
theidigungsbundniß zu gleichen Rechten, welchem 486 die Herni- 
ker beitraten. Die besonders nach dem Aufhören äußerer Ge¬ 
fahr eingetretene Bedrückung der Plebejer durch die Diktatur, 
von welcher ihnen nicht, wie den Patriciern bald, zugestanden 
wurde zu appelliren, und durch den Wucher der Patricier, wel¬ 
chen sie selbst mit Leib und Freiheit hafteten, veranlaßte 494 die 
Plebejer zur Auswanderung auf den heiligen Berg, von 
welchem sie erst zurückkehrten, als ihnen für ihre Magistrate, 
die Volkstribunen *), deren Zahl von fünf 457 auf zehn ver¬ 
mehrt wurde, Unverletzlichkeit zu sicherer Beschirmung der Stan¬ 
desgenossen gegen Mißbrauch der konsularischen Macht, Freige- 
bung der wegen Schulden Geknechteten und Aufhebung der 
Schuldeontracte der Unvermögenden zugcstanden wurde. Auf¬ 
geben dieser Zugeständnisse zur Bedingung von Getreidevcrthei- 
lung an die Plebejer bei einer Hungersnoth zu machen, riech 
491. der stolze Patricier Marcius Coriolanus; von den Tri¬ 
bunen deßhalb vor die Versammlung der Plebejer gefordert, be¬ 
gab er sich, um drohender Strafe zu entgehen, zu den Volskern 
und bedrängte an ihrer Spitze Rom, bis endlich seine Mutter 
und Gemahlinn ihn zum Abzüge bewogen. Schon 485 regte 
der Cónsul Spur. Cassius Viscellinus durch den Vorschlag 
eines Ackergesetzes, daß auch den Plebejern Staatsländereien 
vertheilt werden sollten, den langwierigen Streit über diesen 
Gegenstand an; jedoch wurde er von den Plebejern, bei welchen 
ihn die Patricier herrschsüchtiger Absichten verdächtig machten, ver¬ 
lassen und als Hochverräther 484 hingerichtet. Fast ununterbro¬ 
chene Kämpfe gegen die Volsker, Aequer und Vejenter, gegen 
*) Wahrscheinlich waren diese Magistrate schon früher vorhanden, und 
sie wurden zunächst von den Centurien gewählt und von den Curicn bestätigt; 
allein 471 setzten die Volkstribunc» Publius Bolero und Lätorius das Gescl> 
durch, da« ste in den Tribuscomiticn gewählt werden sollten und diese über' 
alle öffentlichen Angelegenheiten berathcn »nd beschließen koimten 
') Liv. II, 56. Dionys. IX, 43.
	        
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