Full text: Grundriß der Alten Geschichte (Abth. 1)

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Vierter Abschnitt. Römer. 
Etrusker, Herniker und die latinischen Städte, welche sich vom 
Bunde mit Nom losgesagt hatten. Sein, ihm von den Patria 
ciern undankbar weit nachgesetzter, Feind, Manlius Capitoli- 
nus strebte nach Rache, indem er plebejische Schuldner loskaufte, 
und sich an die Spitze dieses Standes stellte; allein er wurde 
von den Curiatcomitien wegen angeblichen Strebens nach der 
Königswürde verurtheilt und fand 384, wahrscheinlich in offnem 
Aufruhr, einen gewaltsamen Tod. Die zunehmende Bedrückung 
der durch den Wiederaufbau und durch Krieg verarmten Plebes 
jer vermittelst Wuchers und Steuern veranlaßre indeß schon 376 
die Volkstribunen C. Licinius Stolo und L. Sextius zu 
drei Gesetzvorschlägen: Es sollten wieder Consuln und einer aus 
den Plebejern gewählt werden; Niemand solle mehr als 500 
Zoch Staatsäcker besitzen; von den Schuldcapitalen sollten die 
gezahlten Zinsen abgezogen und der Ueberrest binnen drei Zah- 
ven in bestimmten Terminen abgezahlt werden. Erst nach zehn¬ 
jährigem Widerstande der Patricier, welche mehrere Volkstribu¬ 
nen gewannen, und nachdem jene zwei, immer wieder gewählt, 
mehrere Zahre die Wahl von Consuln und consularischen Kriegs¬ 
tribunen gehindert hatten, gingen alle drei Gesehvorschläge durch, 
und Sextius war 366 der erste plebejische Cónsul; die 
oberrichterliche Gewalt wurde zwar damals einem (patricischen) 
Prätor übertragen, mehrmals wurden in den folgenden Iahr- 
zehenden nur patricische Consuln gewählt und die plebejischen 
Schuldner noch ferner hart gedrückt, allein die Bestätigung 
und Erweiterung früherer Zugeständnisse und die allmälige Er¬ 
werbung fast aller Staatsämter stellte bald die Plebejer den Pa- 
triciern gleich *). 
Die größere Eintracht im Innern gestattete größere Ent¬ 
wickelung römischer Kraft nach außen, und nach mehrfachen Krie¬ 
*) Schon 367 wurde die Hälfte der decemviri sacrorum ( Ausleger 
der sibpllimschen Bücher) aus den Plebejern gewählt (Llv. VI, 42); 365 ge¬ 
langten diese zu der erst 367 eingesnhrten curulifchcn Aedilität (VII, 1), 
356 zur Diktatur (VII, 17), 351 zur Cenfur (VII, 22), 336 zur Prätur, 
welche um 2/12 zwischen einem Stadt- und Fremdenprätor getheilt wurde, 
(VIII, 15. XIX. XXII, 35); durch das ogulnische Gesetz wurde 300 die 
Zahl der Pontifices durch Hinzufügung von vier Plebejern auf acht und die 
der Auguren durch fünf Plebejer aus neun gebracht (X, 6 — 9). Pontifex 
marinine wurde ein Plebejer zuerst 252 (Jnhaltsanz. XVIII); das stecht zur 
Kuastur (Säckclmeistcramt) erlangten die Plebejer 4l9, als die Zahl der
	        
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