1
110 P'reußen.
gelegt. Seit dieser Zeit gab es Markgrafen von Bran¬
denburg ans verschiedenen deutschen Hausern. Sie
wurden im vierzehnten Jahrhunderte Churfürsten. Im
Jahre 1373 vereinigte Kaiser Karl IV. dieses Chur¬
fürstenthum mit dem Königreiche Böhmen. In dieser
Vereinigung blieb es aber nur bis 1417, in welchem
Jahre Kaiser Sigmund dasselbe an Friedrich, Grafen
zu Zollern und Burggrafen zu Nürnberg, verkaufte.
Bei diesem Hause ist das Churfürstenthum Branden¬
burg noch gegenwärtig.
Preußen ist ein Theil des von dem Orden der
deutschen Ritter seit 1226 an jenen Ufern der Ostsee
errichteten Staates, welcher nach und nach, beson¬
ders durch Kriege mit Polen, verkleinert wurde, so daß
i. I. 1512, als der Prinz Albrecht von Brandenburg
zum Großmeister gewählt wurde, das Land nur noch
aus einem kleinen Distrikte an dem Pregel bestand.
Unter ihm wurde i. I. 1525 die Großmeisterwürde
abgeschafft, er wurde zu einem Herzoge von Preußen
ernannt und sollte für sich und seine gesammte Familie
dieses Herzogthum als Lehn von der Krone Polen be¬
sitzen. Er bekannte sich kurz darauf zu dem lutherischen
Glauben. Sein Sohn, Albrecht Friedrich, folgte ihm
i. I. 1568 in der Negierung, wurde aber tiefsinnig;
es übernahm daher Johann Sigismund, Churfürst von
Brandenburg, der eine Tochter Albrecht Friedrichs zur
Gemahlin hatte, die Verwaltung der Negierung und
folgte ihm nach seinem Tode i. I. 1618 in derselben
als Herzog. Von nun an hatten Preußen und Bran¬
denburg immer dieselben Regenten.
Churfürst Friedrich Wilhelm, der große Churfürst
genannt, zwang 1657 in dem Frieden zu Welau den
König von Polen, Preußen als ein souveraines und
also von Polen unabhängiges Herzogthnm anzuerkennen,
und Churfürst Friedrich Ul. gab ihm den Titel König¬
reich, indem er i. I. 1701 sich in Königsberg die