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auch der grosse Kirchenbann verhängt und sein Aufenthaltsort mit dem Intel- 
dikt belegt. Hus fand eine Zuflucht auf den Schlössern ihm befreundeter 
Adeliger, predigte aber auch an manchen Orten im Freien. Der ihm befreun- 
dete Hieronymus von Prag, ein gelehrter Ritter von sehr leidenschaft¬ 
lichem Wesen, hatte sich dem Konzil freiwillig zur Verantwortung angeboten 
o'e<ren einen Geleitsbrief, der nur Schutz gegen ungesetzliche Gewalt zusagte. 
Nachdem er auf der Flucht gefangen und dem Konzil ausgeliefert worden 
war, widerrief er (Sept. 1415). Er bereute aber diesen Widerruf „als die 
grösste Sünde seines Lebens“ und erlitt dann (30. Mai 1416) als rückfälliger 
Ketzer standhaft einen qualvollen Feuertod. 
Sigmund und das Reich. Eine Hausmachtpolitik begann 
Sigmund, eines Sohnes und territorialen Besitzes im Reiche ent¬ 
behrend, nicht, andererseits wollte er aber auch nicht eigene 
Mittel für das Reich, das ihm jährlich nur 17 000 fl. ab werfe, 
aufwenden. Anfangs verfolgte er den Gedanken, die Reichs¬ 
regierung auf einen grossen Städtebund zu stützen, dessen Haupt 
der König werde. Diesem Plane versagten sich die Reichsstädte 
aus einseitiger Rücksicht auf ihr Sonderinteresse, sowie aus 
Furcht vor grosser Belastung. Auch den Gedanken einer durch¬ 
greifenden Organisation des Landfriedens musste der König bald 
aufgeben, und die Kurfürsten, die sich in ihren Interessen be¬ 
droht glaubten, gelohten einander März 1417 gemeinsames Vor¬ 
gehen gegen jede Forderung des Königs. Sigmund belehnte 
Friedrich 18. April 1417 in Konstanz feierlich mit der 
Mark Brandenburg nebst Kur- und Erzkämmereramt, die 
er ihm 30. April 1415 erblich und nur gegen 400000 fl. wieder 
einlösbar übertragen hatte. • 
Territorialer Gewinn der Eidgenossenschaft. Nachdem Sigmund den 
Spruch abgegeben hatte, dass der 1412 auf 50 Jahre mit dem jetzt geachteten 
Friedrich von Oesterreich geschlossene Friede sie nicht von der Reichsbilfe ent¬ 
binde, besetzten die Berner, Luzerner Züricher rasch 
o-au Teile des eroberten Aargaus fielen an Zürich und an Luzern; Baden unü 
die freien Aemter wurden die erste bedeutende_gemeineHerrschatt 
(an der Bern und Uri nicht teilhatten). Dieser Besitz wurde vonfeigniun.l m 
Form der Verpfändung anerkannt. Friedrich verzichtete für sich und seine 
Erben auf das Recht, den Aargau wiederzulösen, seine ändern Besitzungen er¬ 
hielt er wieder, Schaffhausen ausgenommen, das reichsunnuttelbar wurde (141 ). 
§ 64. Sigmunds Regierung* bis 1437. 
Die Husitenkrieg’e 1419—1435. Die Verurteilung Husens 
und Hieronymus’ steigerte die Erbitterung des czechischen \ olkes 
und auch des grössten Teils des Adels gegen die Kirche und 
schuf Hass gegen Sigmund. Als Wenzel nach langem Schwanken 
und Zögern endlich für die katholische Kirche eintrat, entstand 
eine qewaltiqe Volksbewegung (u. a. Fenstersturz von 7 Ratsherren 
in der Neustadt Prag). Nach Wenzels Tode (August 1419) kam es 
zu blutigen Kämpfen zwischen den Husiten und den Katholiken
	        
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