doctrinae christianae (1559) zu Leipzig gesammelt in Druck er-
schienen waren, in den chursächsischen Landen als eine Art prote¬
stantischer Lehrbegriff betrachtet wurden (1566). Natürlich erhoben
sich dagegen die Stimmen der orthodoxen Lutheraner, allein eben
weil dieselben die Theologen der Universität Jena zu ihrem Organ
hatten, wurde ihnen vom Churfürsten kein Gehör geschenkt, und
das Religionsgespräch zu Altenburg (20. Oetbr. 1568 bis 9. März
1569), sowie der Convent zu Zerbst (1570), wo eine Vermittelung
beider Partheien stattfinden sollte, führte zu keinem Resultate. Gleich¬
wohl sing nun August bereits an Mißtrauen in die Rechtgläubigkeit
seiner Theologen zu setzen, allein da der von ihm nach Dresden
(1571) berufene Convent der Wittenberger und Leipziger Theologen
und der Landessuperintendenten eine neue Glaubensnorm, den soge¬
nannten Consensus Dresdensis zu Stande gebracht hatte, so schenkte
er ihnen abermals Vertrauen, ja er nöthigte als Vormund der un¬
mündigen Söhne Herzogs Johann Wilhelm die Geistlichen in dessen
Ländern entweder zu der Melanchthonischen Parthei überzugehen,,
oder ihre Stellen niederzulegen. Da wagte letztere in einer 1574
zu Leipzig publicirten Schrift sich offen für Calvins Lehre über das
Abendmahl zu erklären, und nun wurden dem Churfürsten die Au¬
gen geöffnet.
Die Ueberzeugung, von einer listig ihren Zweck verfolgenden
Parthei getäuscht worden zu sein, veranlaßte den Churfürsten gegen
dieselbe härter aufzutreten, als es sonst wohl der Fall gewesen sein
würde, der Geheimerath Dr. Cracau,, der Leibarzt Peucer, der Kir¬
chenrath Stößel und der Hofprediger Schütz, die Häupter derselben
wurden als calvinistischer Umtriebe überführt, ins Gefängniß ge¬
worfen (1574), Cracau und Stößel starben darin (1575 und 1576)
und Peucer und Schütz verließen dasselbe erst nach vielen Jahren
(1586, 1588). Gegen die weniger bedeutenden Mitglieder ihres
Anhangs wurde glimpflicher verfahren und nur gegen diejenigen,
welche die Torgauer Artikel (1574), worin man hinsichtlich der Ein¬
setzungsworte beim Abendmahl wieder zu Luthers Ansicht zurück¬
kehrte, nicht unterschreiben wollten, eingeschritten.
Weil jedoch der Churfürst selbst noch über verschiedene Punkte
in Zweifel war und außerdem Anzeichen vorhanden waren, daß
durch die Torgauer Artikel der Kirchenfrieden noch nicht hergestellt
sei, so ließ er auf dem Convent zu Torgau (28. Mai 1576) nach
dem Vereinigungsproject des berühmten Tübinger Theologen Jacob