Full text: Geschichte Sachsens und seiner Fürsten

doctrinae christianae (1559) zu Leipzig gesammelt in Druck er- 
schienen waren, in den chursächsischen Landen als eine Art prote¬ 
stantischer Lehrbegriff betrachtet wurden (1566). Natürlich erhoben 
sich dagegen die Stimmen der orthodoxen Lutheraner, allein eben 
weil dieselben die Theologen der Universität Jena zu ihrem Organ 
hatten, wurde ihnen vom Churfürsten kein Gehör geschenkt, und 
das Religionsgespräch zu Altenburg (20. Oetbr. 1568 bis 9. März 
1569), sowie der Convent zu Zerbst (1570), wo eine Vermittelung 
beider Partheien stattfinden sollte, führte zu keinem Resultate. Gleich¬ 
wohl sing nun August bereits an Mißtrauen in die Rechtgläubigkeit 
seiner Theologen zu setzen, allein da der von ihm nach Dresden 
(1571) berufene Convent der Wittenberger und Leipziger Theologen 
und der Landessuperintendenten eine neue Glaubensnorm, den soge¬ 
nannten Consensus Dresdensis zu Stande gebracht hatte, so schenkte 
er ihnen abermals Vertrauen, ja er nöthigte als Vormund der un¬ 
mündigen Söhne Herzogs Johann Wilhelm die Geistlichen in dessen 
Ländern entweder zu der Melanchthonischen Parthei überzugehen,, 
oder ihre Stellen niederzulegen. Da wagte letztere in einer 1574 
zu Leipzig publicirten Schrift sich offen für Calvins Lehre über das 
Abendmahl zu erklären, und nun wurden dem Churfürsten die Au¬ 
gen geöffnet. 
Die Ueberzeugung, von einer listig ihren Zweck verfolgenden 
Parthei getäuscht worden zu sein, veranlaßte den Churfürsten gegen 
dieselbe härter aufzutreten, als es sonst wohl der Fall gewesen sein 
würde, der Geheimerath Dr. Cracau,, der Leibarzt Peucer, der Kir¬ 
chenrath Stößel und der Hofprediger Schütz, die Häupter derselben 
wurden als calvinistischer Umtriebe überführt, ins Gefängniß ge¬ 
worfen (1574), Cracau und Stößel starben darin (1575 und 1576) 
und Peucer und Schütz verließen dasselbe erst nach vielen Jahren 
(1586, 1588). Gegen die weniger bedeutenden Mitglieder ihres 
Anhangs wurde glimpflicher verfahren und nur gegen diejenigen, 
welche die Torgauer Artikel (1574), worin man hinsichtlich der Ein¬ 
setzungsworte beim Abendmahl wieder zu Luthers Ansicht zurück¬ 
kehrte, nicht unterschreiben wollten, eingeschritten. 
Weil jedoch der Churfürst selbst noch über verschiedene Punkte 
in Zweifel war und außerdem Anzeichen vorhanden waren, daß 
durch die Torgauer Artikel der Kirchenfrieden noch nicht hergestellt 
sei, so ließ er auf dem Convent zu Torgau (28. Mai 1576) nach 
dem Vereinigungsproject des berühmten Tübinger Theologen Jacob
	        
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