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Staatsgeschäften, was leider zu einem gespannten Verhältnisse mit
derselben führte. Aber ebensowenig duldete er von seiner Gemahlin
auch nur die allergeringste Einmischung in seine Regierungsmaßregeln
und selbst seinem Jugendgespielen, dem Grafen Camillo Marcolini
(4 1814), der bis an seinen Tod sein treuster Vertrauter und Gesell¬
schafter war, räumte er durchaus keinen, nur irgend die gegebenen
Grenzen überschreitenden politischen Einfluß ein, und würde eher die¬
ses auf langjährige Zuneigung gegründete Verhältniß abgebrochen,
als diesem einen, übrigens von demselben niemals gemachten Versuch,
sich geltend zu machen, verziehen haben.
Er hat niemals einen allmächtigen Premierminister gehabt, denn
es war sein strenger Grundsatz, einem Jeden bei dem einmal übertra¬
genen Amte auch die Wirksamkeit desselben vollständig zu gewähren; kein
Freund des Vielregierens, war es seine stete Ausgabe, für die oberste
Leitung der verschiedenen Zweige der Landesverwaltung stets die wür¬
digsten Männer zu finden. Diesen vertraute er nun zwar vollkommen,
allein die Prüfung, das Endurtheil und die oberste Entscheidung be¬
hielt er sich selbst vor, und sein ihm angeborener Rechtssinn, den nicht
etwa blos seine Unterthanen, sondern ganz Europa anerkannt hat, und
seine wahre Religiosität war stets seine alleinige untrügliche Richtschnur.
Gegen die Gewohnheit seines Hauses schloß er sich, als er auf
den Thron gelangt war, in seiner äußern Politik an Preußen an,
dessen großer König Friedrich II. ihm bekanntlich einmal das aus
solchem Munde so bedeutsame Zeugniß ausstellte, daß er der recht¬
schaffenste und ehrlichste aller deutschen Fürsten sei. Er hielt diese
Richtung auch bis auf die Tage von Jena und Austerlitz ein. Uebrigens
erfüllte er bis zur Auflösung deS deutschen Reichs seine Pflichten gegen
Kaiser und Reich ebenso treu und gewissenhaft wie die gegen sein
Land, allein er huldigte dabei dem Grundsätze seines großen Ahnherrn
Moritz, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, nicht mehr und
nicht weniger.
Uebrigens zeigte das Kaiserhaus schon kurz nach der Thronbe¬
steigung Friedrich Augusts 11!. in der Art und Weise, wie dasselbe
bei den trotz der 1740 und 1744 mit dem Grafen und Herren von
Schönburg von Seiten der churfürstlichen Regierung abgeschlossenen
Recesse über die der letztem zustehenden Rechte entstandenen Streitigkeiten
auftrat und für sich die Oberlehensherrlichkeil über die Herrschaften
Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein in Anspruch nahm, seine
gereizte Stimmung gegen den jungen Churfürsten, allein dieses ge¬
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