Full text: Handbuch der Vaterlandskunde

235 
kam ein Jahr vor seines Vaters, des Herzog Carl Alexanders, Tode 
in das elterliche Hans nach Stuttgart, wo nun seine Bildung begann. 
Die hohe Achtung, in welcher schon damals der König von 
Preußen, Friedrich II., stand und die Absicht, in ihm einen Beschützer 
der bürgerlichen und kirchlichen Rechte zu gewinnen, erregten nach 
dem Tode 'Alexanders den Wunsch, den Erbprinzen und seine Brüder 
an den Hof Friedrichs zu bringen und demselben ans diese Weise 
in Berlin in mehrfacher Beziehung eine Schule zu eröffnen. 
Hier sahen nun die Prinzen den König in dem strahlenden 
Glanze, womit die rasche Eroberung Schlesiens denselben umgeben 
hatte, wie er rüstig auf der ruhmvollen Bahn voranschritt, und 
wie er in der Kriegführung sowohl, wie in der Gesetzgebung und 
Staalsverwaltnng und in der Unterstützung und Beförderung der 
geistigen Entwicklung und Freiheit das Vorbild der Regenten seines 
Jahrhunderts war. Bei dem perffönlichen Antheil, den der König 
an der Erziehung der württembergischen Prinzen nahm, und in dem 
Kreise ausgezeichneter Männer ihrer Umgebung konnte dieser Auf¬ 
enthalt in Berlin nur die schönsten Früchte tragen. Karl nament¬ 
lich, der berufen war, einst die väterlichen Lande zu regieren, hätte 
die Grundsätze, nach denen die rechtliche Ordnung der Staaten zu 
handhaben ist, nirgends reiner und lebendiger anffaffen können, als 
gerade hier auf dem Schauplass der Thätigkeit des großen Friedrich. 
Seine Anlagen entfalteten sich auch in erfreulicher Weise: ein schöner, 
blühender Jüngling, voll Kraft und Lebendigkeit, voll regen Sinnes 
für das Schöne und Große und auch in ritterlichen Uebungcn die 
Zierde seiner Genossen, vereinigte er alle Eigenschaften, welche ihn 
zu einem trefflichen Fürsten machen konnten. 
Welch' schöne Erwartungen Carl schon in seinem 16. Lebens¬ 
jahre auch in seinem Gönner Friedrich erregt hatte, ergibt sich aus 
dem Zeugnisse des Letzteren an den Kaiser Carl VH., 1744, „daß er 
solche Eigenschaften, Gaben und Einsichten besitze, die einen Prinzen 
in den Stand setzten, allein zu regieren und sein Volk glücklich zu 
machen"; ja der König hielt ihn sogar für fähig, „noch größere 
Staaten zu beherrschen, als die, welche die Vorsehung seiner Sorg¬ 
falt anvertraut habe^. 
So geschah es denn auch, daß Carl Eugen schon in seinem 
16 Jahre vom Kaiser für volljährig erklärt, 1744 die Regierung 
des angestammten Landes selbst antrat, nachdem ihm noch König
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.