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kam ein Jahr vor seines Vaters, des Herzog Carl Alexanders, Tode
in das elterliche Hans nach Stuttgart, wo nun seine Bildung begann.
Die hohe Achtung, in welcher schon damals der König von
Preußen, Friedrich II., stand und die Absicht, in ihm einen Beschützer
der bürgerlichen und kirchlichen Rechte zu gewinnen, erregten nach
dem Tode 'Alexanders den Wunsch, den Erbprinzen und seine Brüder
an den Hof Friedrichs zu bringen und demselben ans diese Weise
in Berlin in mehrfacher Beziehung eine Schule zu eröffnen.
Hier sahen nun die Prinzen den König in dem strahlenden
Glanze, womit die rasche Eroberung Schlesiens denselben umgeben
hatte, wie er rüstig auf der ruhmvollen Bahn voranschritt, und
wie er in der Kriegführung sowohl, wie in der Gesetzgebung und
Staalsverwaltnng und in der Unterstützung und Beförderung der
geistigen Entwicklung und Freiheit das Vorbild der Regenten seines
Jahrhunderts war. Bei dem perffönlichen Antheil, den der König
an der Erziehung der württembergischen Prinzen nahm, und in dem
Kreise ausgezeichneter Männer ihrer Umgebung konnte dieser Auf¬
enthalt in Berlin nur die schönsten Früchte tragen. Karl nament¬
lich, der berufen war, einst die väterlichen Lande zu regieren, hätte
die Grundsätze, nach denen die rechtliche Ordnung der Staaten zu
handhaben ist, nirgends reiner und lebendiger anffaffen können, als
gerade hier auf dem Schauplass der Thätigkeit des großen Friedrich.
Seine Anlagen entfalteten sich auch in erfreulicher Weise: ein schöner,
blühender Jüngling, voll Kraft und Lebendigkeit, voll regen Sinnes
für das Schöne und Große und auch in ritterlichen Uebungcn die
Zierde seiner Genossen, vereinigte er alle Eigenschaften, welche ihn
zu einem trefflichen Fürsten machen konnten.
Welch' schöne Erwartungen Carl schon in seinem 16. Lebens¬
jahre auch in seinem Gönner Friedrich erregt hatte, ergibt sich aus
dem Zeugnisse des Letzteren an den Kaiser Carl VH., 1744, „daß er
solche Eigenschaften, Gaben und Einsichten besitze, die einen Prinzen
in den Stand setzten, allein zu regieren und sein Volk glücklich zu
machen"; ja der König hielt ihn sogar für fähig, „noch größere
Staaten zu beherrschen, als die, welche die Vorsehung seiner Sorg¬
falt anvertraut habe^.
So geschah es denn auch, daß Carl Eugen schon in seinem
16 Jahre vom Kaiser für volljährig erklärt, 1744 die Regierung
des angestammten Landes selbst antrat, nachdem ihm noch König