Full text: Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig

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der abgeschickt war, Johann Friedrich von seinem Uebertritt znr 
katholischen Religion abzuhalten oder zurückzubringen, zu derselben 
selbst übergetreten. 
Vielleicht wäre die katholische Religion unter solchen Umstän¬ 
den noch einmal in Calenberg und Hannover die herrschende ge¬ 
worden, wenn nicht der Minister Otto Grote (geboren 1636, 
•j- 1693) sich diesem mit aller Energie entgegen gestellt hätte. Er 
wußte seinen Herrn genügend davon zu überzeugen, daß die Duld¬ 
samkeit gegen eine Confession, die sich die Mehrzahl der Landes¬ 
bewohner einmal ans Neberzeugnng §ur herrschenden erwählt hat, 
mehr Segen bringe, als der alte Grundsatz aus den Religions¬ 
kriegen: „Cujus regio, ejus est religio/' Bei solchen Bestrebun¬ 
gen unterstützte den geheimen Rath Grote der ehrwürdige Gerhard Mo- 
lanns, geboren 1633, bis 1671 Professor in Rinteln, dann 
General-Superintendent in Hannover und seit 1677 Abt zu 
Loecum, und als solcher 1722 gestorben. Beide vereint wußten 
es dahin zu bringen, daß die katholische Religion nur den Hof 
umfaßte, aber bei feinem einzigen Regierungs-Verhältnisse den ge¬ 
ringsten weitern Einfluß äußern konnte. 
Johann Friedrich war einer der umsichtigsten und energischsten 
Fürsten des wclstschen Hausesz nicht leicht ließ er sich von dem, 
was er sich einmal vorgenommen, zurückbringenz selbst Härte, wenn 
sie nöthig war, um zum Ziele zu gelangen, zeigte er nur zu oft. 
Seine innere Verwaltung lernt man am besten und leichtesten 
aus seiner Regiernngsordnung vom 21. April 1670. Sie ist die 
erste, welche im Geist der neuem Zeit schon eine genaue Sonde¬ 
rung der Geschäfte versucht, während eine solche in srühern Zeiten 
immer mehr combinirte. Alle Regierungssachen sollten nämlich 
zerfallen in: 1) Cammer-Sachen (würden im Allgemeinen jetzt dem 
Departement des Innern entsprechen) z 2) Publica (meist Aus¬ 
wärtiges) z 3 Consistorialia und 4) Justiz-Sachen. Getrennt von 
allen blieben die Militaria. 
Durch die Unterhandlungen des französischen Gesandten in 
England, Gourville, kam eine Vermählung Johann Friedrichs mit 
der Tochter des Pfalzgrafen Eduard bei Rhein, Benedikte Henriette 
Marie, 511 Stande. Sie war ganz von französischer Seite ge¬ 
wünscht und gemacht, es konnte daher auch nicht fehlen, daß fran¬ 
zösischer Einfluß dadurch am hannoverschen Hofe wuchs. Es zeigte 
sich dies nicht nur bei den Fremden daselbst, bei der eigentlichen
	        
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