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hieran sich auch eine ganze Reihe von den wichtigsten Veränderun¬
gen im Innern deö Staats stets an das Schicksal des Doma-
niums des Regenten geknüpft haben.
Daralls ward das ganze Land ^ in eine Menge einzelner
Distrikte getheilt, Gaue genannt, deren jeder wieder eine größere
Anzahl von Marken und Gemeinden in sich faßte. Daß diese
Unterabtheilungen nach einem regelmäßigen Maßstab, — etwa der
Nenn- oder Dreizahl nach, — eingerichtet gewesen wären, läßt sich
für Niedersachsen keineswegs Nachweisen. Diese Marken oder Cen-
tenen, wie man sie verschieden nennt, blieben immer die alten
Gemeindeverbände deö Volks, und die Gauen enthielten nach be-
quemen örtlichen Gränzen deren fast immer eine verschiedene Anzahl.
Jedem einzelnen Gan ward ein Vorsteher, Graf, Comes,
(anfangs ein reines Amt) vorgesetzt. Seine Thätigkeit bestand
hauptsächlich in Folgendem:
1) Exekution alter kaiserlichen Verfügungen, sowie Erhaltung
der Ordnung innerhalb seines Bezirks.
2) Gericht zu halten Namens des Kaisers über alle Freien,
anfiatt der kleinen Volksversammlungen.
3) Aushebung und Anführung des Heerbanns, so weit der
betreffende Gan sein Contingent ans den dazu Verpflichteten zu
stelleil hatte.
Damit der Gras wiederum die materielle Beacht zur Anfrccht-
haltnng einer solchen Stellung erhielte, bekam er einen großen
Thcil deö kaiscrlicheil Domaninms innerhalb seines Gaues zu Lehen.
Daraus sollte er theils den Aufwand seines Amts bestreiten, theils
sich durch weitere Untervergcbung eine ihm persönlich ergebene nnb
verpflichtete Dienstmannschaft (Ministeriales) erschaffen. Da zu
solchen Grasen-Ämtern anfangs meist gleichfalls schon von Haus ans
reiche und begüterte Personeil genommen wlirden, so war in der
That ihre überwiegende materielle Macht groß geilug. Sßicc=Comites,
welche gleichfalls innerhalb einzelner Gaue vorkamen, waren
Unterbeamte, von dcil Grafeil bestellt, nnb diesen zunächst verant¬
wortlich.
Diese Gail- und Grafen-Verfassung >var bis zuln Anfang
des 12. Jahrhllnderts die Hauptgrundlage aller weltlichen Ver¬
fassung; voll da ab begiililt sie mehr oder weniger zu schwanken.
Die Ueberwachuilg sämmtlicher Grafen, so wie die Verbindung
dieses mächtigen lind zahlreichen Beamten-Standes mit dem Kaiser