Full text: Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig

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hieran sich auch eine ganze Reihe von den wichtigsten Veränderun¬ 
gen im Innern deö Staats stets an das Schicksal des Doma- 
niums des Regenten geknüpft haben. 
Daralls ward das ganze Land ^ in eine Menge einzelner 
Distrikte getheilt, Gaue genannt, deren jeder wieder eine größere 
Anzahl von Marken und Gemeinden in sich faßte. Daß diese 
Unterabtheilungen nach einem regelmäßigen Maßstab, — etwa der 
Nenn- oder Dreizahl nach, — eingerichtet gewesen wären, läßt sich 
für Niedersachsen keineswegs Nachweisen. Diese Marken oder Cen- 
tenen, wie man sie verschieden nennt, blieben immer die alten 
Gemeindeverbände deö Volks, und die Gauen enthielten nach be- 
quemen örtlichen Gränzen deren fast immer eine verschiedene Anzahl. 
Jedem einzelnen Gan ward ein Vorsteher, Graf, Comes, 
(anfangs ein reines Amt) vorgesetzt. Seine Thätigkeit bestand 
hauptsächlich in Folgendem: 
1) Exekution alter kaiserlichen Verfügungen, sowie Erhaltung 
der Ordnung innerhalb seines Bezirks. 
2) Gericht zu halten Namens des Kaisers über alle Freien, 
anfiatt der kleinen Volksversammlungen. 
3) Aushebung und Anführung des Heerbanns, so weit der 
betreffende Gan sein Contingent ans den dazu Verpflichteten zu 
stelleil hatte. 
Damit der Gras wiederum die materielle Beacht zur Anfrccht- 
haltnng einer solchen Stellung erhielte, bekam er einen großen 
Thcil deö kaiscrlicheil Domaninms innerhalb seines Gaues zu Lehen. 
Daraus sollte er theils den Aufwand seines Amts bestreiten, theils 
sich durch weitere Untervergcbung eine ihm persönlich ergebene nnb 
verpflichtete Dienstmannschaft (Ministeriales) erschaffen. Da zu 
solchen Grasen-Ämtern anfangs meist gleichfalls schon von Haus ans 
reiche und begüterte Personeil genommen wlirden, so war in der 
That ihre überwiegende materielle Macht groß geilug. Sßicc=Comites, 
welche gleichfalls innerhalb einzelner Gaue vorkamen, waren 
Unterbeamte, von dcil Grafeil bestellt, nnb diesen zunächst verant¬ 
wortlich. 
Diese Gail- und Grafen-Verfassung >var bis zuln Anfang 
des 12. Jahrhllnderts die Hauptgrundlage aller weltlichen Ver¬ 
fassung; voll da ab begiililt sie mehr oder weniger zu schwanken. 
Die Ueberwachuilg sämmtlicher Grafen, so wie die Verbindung 
dieses mächtigen lind zahlreichen Beamten-Standes mit dem Kaiser
	        
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