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ter früherer Zeiten schon anszeichnete, oder die Elemente des Adels
älterer Zeiten, verliefen sich in der Form, wie Karl der Große sie
für diesen Stand seines Reiches festsetzte. Der bisherige freie Stand
im Volke konnte sich neben diesem neuen Stande nicht halten; er ward
zurückgedrängt oder drängte sich zn der Lehnsverbindung mit
höheren Beamten, um an dem Ansehen des neuen Adels Theil zn
nehmen. Aber die Gliederung im Staate unter den Ständen
will nicht den plötzlichen Sprung vom Adel zum abhängigen
Bauer; es muß ein verbindendes Mittelglied vorhanden sein. Der
alte Stand der Freien war untergegangen mit den alten Staats¬
verhältnissen; wollte sich ein neuer bilden, mußte es in neuen
Verhältnissen geschehen, — Städte und ein Bürgerstand in ihnen
entstehen. —
In diesen beiden allgemeinen Andeutungen liegt der Kern
der Geschichte der zunächst folgenden Jahrhunderte.
§. 10. Kurze Erzählung der politischen Ereignisse bis zur Grün¬
dung des Hcrzogthums Sachsen unter Hermann Billing 961.
Die Sachsen mußten vorerst, indem sie mit in die carolingische
Gesammt-Verfassung hineingezogen waren, die Schicksale dieser
Monarchie theilen. In den letzten Kriegen, welche Karl der Große
noch persönlich gegen wendische und slavische Stämme, dann in
den traurigen Familienfehden, welche Ludwig der Fromme mit
seinen Söhnen führte, begegnen wir sächsischen Contingente». Als
in der Theilung der Carolinger zu Verdun 843 Deutschland als
ein von der übrigen fränkischen Monarchie unabhängiger Staat hin¬
gestellt wurde, ward bekanntlich Ludwig der Deutsche dessen Herrscher.
Während der Unruhen, durch diese neuen Einrichtungen hervor-
gerufen, wüthete in Sachsen der Ausstand der sg. Stellinga, — in
den Quellen meist als liberti angegeben. Wahrscheinlich war cs
der nntergehendeStand der alten Gemeinfreien, welcher vergeblich seine
Stellung, wie sie unter der früheren Verfassung bestand, aufrecht
zu erhalten suchte. Stach Unterdrückung solcher Bemühungen ward,
um eine beständige Oberaufsicht in Sachsen für die carolingischen
Verfassungs-Einrichtungen ju haben, 852 die schon erwähnte
herzogliche Würde dajelbst geschassen. Der erste Vorsteher derselben,