Full text: Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig

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ter früherer Zeiten schon anszeichnete, oder die Elemente des Adels 
älterer Zeiten, verliefen sich in der Form, wie Karl der Große sie 
für diesen Stand seines Reiches festsetzte. Der bisherige freie Stand 
im Volke konnte sich neben diesem neuen Stande nicht halten; er ward 
zurückgedrängt oder drängte sich zn der Lehnsverbindung mit 
höheren Beamten, um an dem Ansehen des neuen Adels Theil zn 
nehmen. Aber die Gliederung im Staate unter den Ständen 
will nicht den plötzlichen Sprung vom Adel zum abhängigen 
Bauer; es muß ein verbindendes Mittelglied vorhanden sein. Der 
alte Stand der Freien war untergegangen mit den alten Staats¬ 
verhältnissen; wollte sich ein neuer bilden, mußte es in neuen 
Verhältnissen geschehen, — Städte und ein Bürgerstand in ihnen 
entstehen. — 
In diesen beiden allgemeinen Andeutungen liegt der Kern 
der Geschichte der zunächst folgenden Jahrhunderte. 
§. 10. Kurze Erzählung der politischen Ereignisse bis zur Grün¬ 
dung des Hcrzogthums Sachsen unter Hermann Billing 961. 
Die Sachsen mußten vorerst, indem sie mit in die carolingische 
Gesammt-Verfassung hineingezogen waren, die Schicksale dieser 
Monarchie theilen. In den letzten Kriegen, welche Karl der Große 
noch persönlich gegen wendische und slavische Stämme, dann in 
den traurigen Familienfehden, welche Ludwig der Fromme mit 
seinen Söhnen führte, begegnen wir sächsischen Contingente». Als 
in der Theilung der Carolinger zu Verdun 843 Deutschland als 
ein von der übrigen fränkischen Monarchie unabhängiger Staat hin¬ 
gestellt wurde, ward bekanntlich Ludwig der Deutsche dessen Herrscher. 
Während der Unruhen, durch diese neuen Einrichtungen hervor- 
gerufen, wüthete in Sachsen der Ausstand der sg. Stellinga, — in 
den Quellen meist als liberti angegeben. Wahrscheinlich war cs 
der nntergehendeStand der alten Gemeinfreien, welcher vergeblich seine 
Stellung, wie sie unter der früheren Verfassung bestand, aufrecht 
zu erhalten suchte. Stach Unterdrückung solcher Bemühungen ward, 
um eine beständige Oberaufsicht in Sachsen für die carolingischen 
Verfassungs-Einrichtungen ju haben, 852 die schon erwähnte 
herzogliche Würde dajelbst geschassen. Der erste Vorsteher derselben,
	        
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