bis zum ewige:1 Landfrieden 1596.
mes der Visconti *), Franz Sforza (ein Führer von
Kriegsbanden) sich des Herzogthums bemächtigte (1447).
Eben so wenig vermochte er dem Faustrechte und den F e h-
d e n in Deutschland Einhalt zu thun.
Die öffentliche Gewaltthätigkeit ging so weit, daß K u nz
von Kaufungen, ein sächsischer Ritter, sogar die sächsischen
Churprinzen, Erßest und Albrecht, in dem Schloße Alten-
burg durch einen Einbruch durch das Fenster unter den Augen
ihrer Mutter zu rauben wagte, um ein großes Lösegeld zu er-
zwingen **). In West p h alen herrschte das geheime Fehm-
gericht (die Vehme). Nicht einmahl sein eigenes Erbland ver-
mochte Kaiser Friedrich gegen Mathias Corvinus, den
unternehmenden König der Ungarn, zu behaupten; er mußte
ihm Wien zum Aufenthalte überlassen (1465), und starb
zu. Linz. Erst seinem Sohue Maximilian I. gelang es, Östec-
reich wieder zu befreyen, und den Landfrieden in Deutschland
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zu stiften.
tin, Pontieu, Dourlens, St. Riquier, Crevecoeur, Arieux,
Mortaigne und Boulogne mit der lebenslänglichen Befreyung
von dem Lehns- und Huldigungseide und von Lehendien-
sten. Er stiftete 1430 den Orden des goldenen Vließes, und
starb 1467 zu Brügge. Ihm folgte sein Sohn, Carl der
Kühne, welcher den Besitz von Geldern und Zütphen er-
warb , den Kaiser Friedrich 1V. um den königl. Titel anging,
und im Kriege mit den Schweizern bey Nanci erschlagen
wurde (1477). Seine Erbtochter Maria brachte alle diese
schönen burgundischen Länder, welche sich durch blühende In.
dustrie, Handlung und Reichthum vor allen auszeichneten, an
ihren Gemahl, den Erzherzog und nachherigen Kaiser M a-
x imilian I. von Österreich, welcher die Niederlande als
burgundischen Kreis zu Deutfchland schlug:
*) Der weibliche Stamm dauerte mit der Prinzessinn Valen-
tina Visconti fort, die mit dem französischen Prinzen, Lud-
wig von Orleans, vermählt war. Hierauf gründeten in der
Folge die französischen Könige ihre Ansprüche auf Mailand.
**) Dieser sächsische Prinzen-Raub geschah 1455. Ein Köhler
rettete die Prinzen , die sich ihm heimlich entdeckten. f
Lehrb. d. n. Staateng. II. Thl. F