144 Schweltz.
7) Wal⸗ Das Walliser Land besteht aus lleinen
lis. Staaten die Zehnten heissen und ihre besondre
Regierung und Oberhaͤupter haben, welche letzte
Myer oder Castellaͤne heissen. 6 von ihnen sind
bemocratisch der te Sitten nemlich aristscra⸗
tisch. Sit haben sich 1475 in ein Buͤndnis
verbunden, und halten jaͤhrlich weymal eine ge⸗
IIIee
zu Sitten. Der Bischof von Sitten hat dar⸗
auf den Vorsitz, die Fuͤhrung der Geschaͤfte aber
ein gemeinschastlicher Landeshauptmann.
8)Muͤhl· Die Regierungssorm von Muͤhlhausen ist
hausen. aristocratisch⸗democratisch unter einem großen
und kleinen Rathe und z Burgemeistern
9) Neuen⸗ Das Fuͤrslenth. Neuenburg gehoͤrt dem Koͤ⸗
burg. nig von Preußen, der es dinch einen Gouver⸗
neur und Staatsrath regieren laͤßt, dessen Ge⸗
walt aber durch die 3 Staͤnde des Abels der
Beamten und der Vuͤrger sehr eingeschraͤnkt ist.
10)Gens. Die Regierungsform von Genf ist mehr ari⸗
stocratisch als democratisch. Der vornehmste
Theil der Gewalt ist seit 1732 in den Handen
des großen, des mittlern und des kleinern Raths,
und die Versammlung der Buͤrger hat nur einen
geringen Theil derselben heybehalten. Die Ein⸗
wohner der Stadt sind in Citoyens, Bourgevis
und Habitans eingetheilt von denen nur die er⸗
slen Theil an der Regserung nehmen. Die vor⸗
nehmsten Beamten sind die 4 Syndics. S.
Edit. de pacisication de 1782.
11) Ba⸗ Der Theil des Bisihums Basel der mit den
sel. Cane