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während seiner Abwesenheit die Regierung in seinem Sinne
und Geiste fortgeführt wurde, und seine ebenso kluge wie schöne
Gemahlin Elisabeth und seine tüchtigen Söhne Johann
und Friedrich, denen er nacheinander die Statthalterschaft
übertrug, verstanden ihn immer nach Möglichkeit zu ersetzen.
Mit der Mehrzahl der Nachbarn lebte er im besten Einver¬
nehmen, nur die Herzöge von Mecklenburg und Pommern,
welche schon den rebellischen Quitzows und deren Genossen
ihre Unterstützung geliehen, zeigten sich ihm feindselig. . Die
Mecklenburger drangen in die Priegnitz und die Pommern in
die Uckermark ein, wurden aber vom Prinzen Johann wieder¬
holt zurückgeschlagen und zur Verzichtleistung auf die von ihnen
beanspruchten Grenzgebiete gezwungen. Weit größere Gefahren
bereitete den Marken ein Einfall der Hussiten, welche sich 1432
dafür zu rächen suchten, daß der Kurfürst an der Spitze des
Reichsheeres einen Angriff auf Böhmen gemacht hatte, obwohl
dieser völlig unglücklich abgelaufen war. Sie zogen verwüstend
die Oder abwärts, ließen Lebns, Müncheberg, Strausberg und
Landsberg sowie gegen hundert Dörfer in Flammen aufgehen
und rückten dann vor Bernau, dem sie das gleiche Schicksal
zugedacht hatten. Allein die Bürger wiesen einen Sturm nach
dem andern ab, und als ihnen auch der Prinz Friedrich mit
einigen rasch zusammengerafften Streitkräften zur Hilfe eilte,
mußten sich die Feinde schleunigst zur Umkehr wenden. Drei
Jahre vor seinem Tode traf Friedrich I im Einverständnis
mit seinen Söhnen die Bestimmung, daß der zweite derselben,
Friedrich, die Kurmark, der älteste, Johann, Baireuth,
Albrecht Ansbach und Friedrich der Jüngere die Alt¬
mark erben sollte.
Friedrich II vereinigte in seinem Wesen mit echter mo
Gottesfurcht, großer Milde und Mäßigung eine Festigkeit und
zähe Beharrlichkeit, welche ihm den Beinamen des „Eisernen"
oder ,'Eisenzahn" erwarb. Wie sein Vater die widerspen¬
stigen Edelleute zum Gehorsam gezwungen hatte, so demütigte
er die stolz emporstrebenden Städte, die im Bewußtsein ihres
Wohlstandes und der ihnen innewohnenden Kraft eine unab¬
hängige Stellung beanspruchten. Die zu einem einzigen Ge¬
meinwesen verbundenen Orte Berlin und Köln an der Spree,
die sich ausgedehnter Befugnisse erfreuten, verweigerten ihm
sogar das Öffnungsrecht der Thore, bis es dem Kurfürsten
bei Gelegenheit eines inneren Zwistes gelang, Einlaß zu finden.
Nun wurde die Verfassung der beiden Schwesterstädte gänzlich
umgestaltet, die Giltigkeit der Gemeindewahlen an die landes¬
herrliche Bestätigung geknüpft uud durch Erbauung einer festen
Burg an der Spree die Bevölkerung in danernder Unter-