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während seiner Abwesenheit die Regierung in seinem Sinne 
und Geiste fortgeführt wurde, und seine ebenso kluge wie schöne 
Gemahlin Elisabeth und seine tüchtigen Söhne Johann 
und Friedrich, denen er nacheinander die Statthalterschaft 
übertrug, verstanden ihn immer nach Möglichkeit zu ersetzen. 
Mit der Mehrzahl der Nachbarn lebte er im besten Einver¬ 
nehmen, nur die Herzöge von Mecklenburg und Pommern, 
welche schon den rebellischen Quitzows und deren Genossen 
ihre Unterstützung geliehen, zeigten sich ihm feindselig. . Die 
Mecklenburger drangen in die Priegnitz und die Pommern in 
die Uckermark ein, wurden aber vom Prinzen Johann wieder¬ 
holt zurückgeschlagen und zur Verzichtleistung auf die von ihnen 
beanspruchten Grenzgebiete gezwungen. Weit größere Gefahren 
bereitete den Marken ein Einfall der Hussiten, welche sich 1432 
dafür zu rächen suchten, daß der Kurfürst an der Spitze des 
Reichsheeres einen Angriff auf Böhmen gemacht hatte, obwohl 
dieser völlig unglücklich abgelaufen war. Sie zogen verwüstend 
die Oder abwärts, ließen Lebns, Müncheberg, Strausberg und 
Landsberg sowie gegen hundert Dörfer in Flammen aufgehen 
und rückten dann vor Bernau, dem sie das gleiche Schicksal 
zugedacht hatten. Allein die Bürger wiesen einen Sturm nach 
dem andern ab, und als ihnen auch der Prinz Friedrich mit 
einigen rasch zusammengerafften Streitkräften zur Hilfe eilte, 
mußten sich die Feinde schleunigst zur Umkehr wenden. Drei 
Jahre vor seinem Tode traf Friedrich I im Einverständnis 
mit seinen Söhnen die Bestimmung, daß der zweite derselben, 
Friedrich, die Kurmark, der älteste, Johann, Baireuth, 
Albrecht Ansbach und Friedrich der Jüngere die Alt¬ 
mark erben sollte. 
Friedrich II vereinigte in seinem Wesen mit echter mo 
Gottesfurcht, großer Milde und Mäßigung eine Festigkeit und 
zähe Beharrlichkeit, welche ihm den Beinamen des „Eisernen" 
oder ,'Eisenzahn" erwarb. Wie sein Vater die widerspen¬ 
stigen Edelleute zum Gehorsam gezwungen hatte, so demütigte 
er die stolz emporstrebenden Städte, die im Bewußtsein ihres 
Wohlstandes und der ihnen innewohnenden Kraft eine unab¬ 
hängige Stellung beanspruchten. Die zu einem einzigen Ge¬ 
meinwesen verbundenen Orte Berlin und Köln an der Spree, 
die sich ausgedehnter Befugnisse erfreuten, verweigerten ihm 
sogar das Öffnungsrecht der Thore, bis es dem Kurfürsten 
bei Gelegenheit eines inneren Zwistes gelang, Einlaß zu finden. 
Nun wurde die Verfassung der beiden Schwesterstädte gänzlich 
umgestaltet, die Giltigkeit der Gemeindewahlen an die landes¬ 
herrliche Bestätigung geknüpft uud durch Erbauung einer festen 
Burg an der Spree die Bevölkerung in danernder Unter-
	        
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