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Erfindung u. Gebrauch des Schießpulvers. 305
einen ansehnlichen Theil der burgundischen Erbschaft. Da¬
gegen verschaffte er seinem Hause durch die Vermahlung
seines Sohns Philipp mit der. Erbin von Spanien,
Johanna, die spanische Krone-
Durch die Errichtung des Landfrieden s amd An¬
ordnung des Reichskammergerichts erhielt Deutsch¬
land eine neue Gestalt. Der Adel verlohr durch die Aufhebung
des Faustrechts einen großen Theil von seinen Anmaßun¬
gen. Er mußte nun sich vor Gericht stellen und der Bür¬
ger konnte nun auch gegen ihn Recht erlangen. Dagegen
hob sich die Macht der Fürsten. Sie errichteten gleichfalls,
als Nachahmer des Kaisers, in ihren Landern besondre
Hofgerichte, und die altdeutsche Gewohnheit, nur von
seines Gleichen gerichtet zu werden, gerieth in Abnahme.
An die Stelle der einheimischen Gesetze, Gewohnheiten
und Herkommen trat grvßtenrheils die römische Rechts¬
pflege, welche die Deutschen in Italien lernten und die
nach monarchischen Grundsätzen die Landesherrlichkeit be¬
günstigte. — Die Einwohner der Grafschaften, Herzog-
ihümer und anderer Reichslander wurden also immer ab¬
hängiger von ihren Landesherren. Diesen war aber wenig
damit gedient, wenn der Asel viele Leibeigene hatte. Sie
bewirkten daher die Milderung der Sklaverei.
Zu diesen Veränderungen in Deutschlands Verfassung
trug auch die Erfindung des Schießpulvers bei.
Ein ähnliches Pulver, .welches wahrscheinlich die Araber
erfanden) war zwar schon längere Zeit bekannt: aber um
das Jahr 1340 gelang dem Franziskaner - Mönch, Bar¬
thold Schwarz, zu Freiburg der Versuch, mittelst die¬
ses Pulvers, Kugeln aus eisernen Röhren zu schießen. —
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