Full text: Leitfaden zur Weltgeschichte

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Erfindung u. Gebrauch des Schießpulvers. 305 
einen ansehnlichen Theil der burgundischen Erbschaft. Da¬ 
gegen verschaffte er seinem Hause durch die Vermahlung 
seines Sohns Philipp mit der. Erbin von Spanien, 
Johanna, die spanische Krone- 
Durch die Errichtung des Landfrieden s amd An¬ 
ordnung des Reichskammergerichts erhielt Deutsch¬ 
land eine neue Gestalt. Der Adel verlohr durch die Aufhebung 
des Faustrechts einen großen Theil von seinen Anmaßun¬ 
gen. Er mußte nun sich vor Gericht stellen und der Bür¬ 
ger konnte nun auch gegen ihn Recht erlangen. Dagegen 
hob sich die Macht der Fürsten. Sie errichteten gleichfalls, 
als Nachahmer des Kaisers, in ihren Landern besondre 
Hofgerichte, und die altdeutsche Gewohnheit, nur von 
seines Gleichen gerichtet zu werden, gerieth in Abnahme. 
An die Stelle der einheimischen Gesetze, Gewohnheiten 
und Herkommen trat grvßtenrheils die römische Rechts¬ 
pflege, welche die Deutschen in Italien lernten und die 
nach monarchischen Grundsätzen die Landesherrlichkeit be¬ 
günstigte. — Die Einwohner der Grafschaften, Herzog- 
ihümer und anderer Reichslander wurden also immer ab¬ 
hängiger von ihren Landesherren. Diesen war aber wenig 
damit gedient, wenn der Asel viele Leibeigene hatte. Sie 
bewirkten daher die Milderung der Sklaverei. 
Zu diesen Veränderungen in Deutschlands Verfassung 
trug auch die Erfindung des Schießpulvers bei. 
Ein ähnliches Pulver, .welches wahrscheinlich die Araber 
erfanden) war zwar schon längere Zeit bekannt: aber um 
das Jahr 1340 gelang dem Franziskaner - Mönch, Bar¬ 
thold Schwarz, zu Freiburg der Versuch, mittelst die¬ 
ses Pulvers, Kugeln aus eisernen Röhren zu schießen. — 
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