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die wegen Krankheit, Missio cauaaria, das schimpfliche Fert¬
igen vom Heere IV1 issio ignominiosa.
Kaiser Auguftus ließ eine Verordnung ergehen, nach
welcher solche Krieger, die bereits sechszehn Feldzüge mitge-
macht hatten, von allen Wachen, Schanzen und andern Kriegs¬
diensten frei seyn, doch aber bei dem Heere bleiben, und nach
wie vor gegen den Feind fechten sollten. Diese thcilweise
Erlassung ihrer Dienstpflichten hieß Exauctorado. Sie mach¬
ten unter dem Namen Veteranen ein besonderes Korps
aus, das seine eigene Fahne führte (Vexillum); sie hießen
daher auch Vexillarii und Subaignani.
93.
Römische Mannszucht. Strafen und Beloh¬
nungen.
Nichts warjstrenger, als die römische Mannszucht. Ein
Krieger, der seine Pflicht versäumte, wurde mit unerbittlicher
Harte bestraft, und nicht nur einzelne Krieger, nein, ganze
Cohorten, ja sogar ganze Legionen traf diese Strafe. Einst
wurde ein Korps von 4000 Mann nach Nhegium zur Be¬
satzung geschickt. Diese Krieger bemächtigten sich der Stadt,
und ermordeten freventlich die Oberhäupter derselben. Zur
Strafe wurde die ganze Schaar nach Nom zurückgerufen,
und auf öffentlichem Markte mit dem Beil enthauptet. —
Der Consul Manlius ließ seinem eigenen Sohne denKopf
abschlagen, weil er wider den ergangenen Befehl einen Hau¬
fen feindlicher Reiter angegriffen hatte, obgleich ihr Anfüh¬
rer eigenhändig von ihm erlegt worden war.
Hatte eine Wache ihren Posten verlassen, so wurde sie
von dem Kriegsgerichte zu Stockschlägen verurthcilt, eine
Strafe, die gemeiniglich auf die grausamste Weise vollzogen
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