Full text: Kurzgefaßte Geschichte Schlesiens

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gerschulen wurden auf einen höhern Standpunkt erhoben 
und ihre Wirkungskreise erweitert. Für die ersteren erließ 
Lttt^Geleftnen- das Königl. Consistorium der Provinz Schlesien mehrere 
und'Bolksschulen neue Verordnungen, welche keine andere Absicht haben 
größerer'Voll" als die: das beste Gedeihen und die größtmöglichste Voll¬ 
kommenheit. kommenbeit derselben zu erzielen. Und was die Volksschu¬ 
len betrifft, so wurden derselben in mannigfaltiger Art er¬ 
richtet. Die Land- und Stadtschulen wirken erfreulich in 
ihrem Erfolge und werden als Muster in Einrichtung und 
Form auch im Auslande anerkannt und die höheren Bür¬ 
gerschulen, deren Zahl von Zeit zu Zeit sich mehrt, geben 
denen, für welche die Kenntniß der Mathematik und Na¬ 
turwissenschaften die Grundlage ihrer Bildung ist, hinrei¬ 
chende Gelegenheit um ihre Bedürfnisse als künftige Kauf¬ 
leute, Landwirthe, Forstmänner u. s. w. zu befriedigen. 
Man dachte aber nicht blos daran, das Beste der 
Schulen zu begründen, sondern man gedachte auch mit 
wohlwollendem Herzen aller derer, die als Lehrer an 
denselben arbeiten und insbesondere der bemitleidenswerthen 
Lage, in. welche diese zum öfteren nach ihrem Tode die 
Ihrigen zurücklassen müssen. Zu dem Ende wurde im 
Eemelne^evan-2ahre 1825 ein Entwurf zu einer allgemeinen cvangcli- 
geNstöe Schulleh- schen Schullehrer Wittwen- und Waisen-Unterstützungs- 
Waison^nfe"-' Kasse für die gesannnte Provinz Schlesien gemacht, welche 
""gefanmte"r mit dem 1. Januar 1826 ins Leben trat und aus welcher 
Provinz Schle- die Hinterbliebenen Wittwen und Kinder verstorbener evan- 
mit ffí!'si! gelischer Schullehrer eine jährliche Pension als eine wohl- 
""üebm trat"^ thätige Unterstützung erhalten sollen. — Sc. Majestät 
der König der so gern alles Gute fördert, bewilligte zur 
Begründung dieses wohlthätigen Instituts ein Gnadenge¬ 
schenk von 2500 Ntlr. und das Königl. Ministerium wies 
zu eben dem Zwecke eine Summe von 360 Rtlr an. Die 
innere Einrichtung der Anstalt wird durch ein ausführli¬ 
ches von sämtlichen schlesischen Regierungen durch Com- 
missarieu entworfenes und unter dem 29. Juli 1825 von 
Se. Majestät dem Könige bestätigtes Reglement bestimmt. 
Dieser wohlthätigen Anstalt schließt sich eine andere 
ihr ähnliche an, welche zum Zweck hat, die Pensiynirung 
18351begangne solcher Elementar - Schullehrer, welche Alters- oder Krank- 
Pensionsanññlt hcits wegen ihr Amt niederlegen müssen, zu erleichtern 
^"Schullehrers, und zu den ihnen von den Gemeinden oder sonst ausge¬ 
setzten Pensionen einen Zusatz zu gewähren. Diese Pensi¬ 
onsanstalt wurde von Sr. Majestät dem Könige unter 
dem I. Septbr. 1834 bestätiget und trat mit dem I. Ja¬ 
nuar 1835 ins Leben.
	        
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