Full text: Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen

Friedrich Wilhelm III. Reorganisation des Staates. 173 
ehe die Preußen Antheil am Kriege nehmen konnten, war dieser schon 
entschieden durch die Schlacht bei Austerlitz. Deshalb diktirte Napo¬ 
leon auch dem Könige von Preußen harte Friedensbedingungen: er 
mußte Ansbach an Baiern, Cleve und Neufchätel an Frankreich über¬ 
lassen (vgl. S. 136) und dafür Hannover annehmen ohne Englands 
Zustimmung. Als endlich Napoleon in Unterhandlungen mit dem 
britischen Cabinet die Rückgabe Hannovers in Aussicht gestellt hatte, 
entschied dies treulose Verfahren den König für den Krieg, s. §. 32,1. 
Seit dem unglücklichen Jahre 1807 erhielt die innere Verwal¬ 
tung des Staates eilte Menge wesentlicher Verbesserungen. Schon 
unter des Freiherrn von Stein kurzem Ministerium (1807—1808) 
wurde mit Abschaffung der Erbunterthäiligkeit der letzte Rest der 
Leibeigenschaft vernichtet. Noch durchgreifender war die Umgestaltung 
der innern Verwaltung, seitdem Hardenberg als Staatskanzler 
(1810—1822) dieselbe leitete. Sie begann (1810) mit einer neuen 
Anordnung des Steuerwesens, indem die bisherige Steuerfreiheit 
adeliger Besitzungen aufgehoben, die Binnenzölle abgeschafft, die Akzise 
(von 2000 Gegenständen, die sie ehemals umfaßte, auf etwa 20) 
beschränkt, völlige Gewerbefreiheit gestattet wurde. Die freigeworde¬ 
nen (früher erbunterthäuigen) Bauern-Familien erhielten gegen Ab¬ 
tretung eines Theiles ('/* bis V?) der bisher von ihnen bebauten 
Ländereien an die Gutsherren das Uebrige als freies Grundeigen¬ 
thum. Die Theilnahme Preußens an denl Feldzuge Napoleon's ge¬ 
gen Rußland s. S. 143 und an dem Befreiungskämpfe in den 
I. 1813—15 s. S. 144 ff. 
Der Errichtung der Landwehr und des Landsturms (nebst der 
Stiftung eines eisernen Kreuzes) folgte bald (1814) die allgemeine 
Verpflichtung aller Waffenfähigen zum Kriegsdienste. Nachdem durch 
den Wiener Kongreß der Besitzstand des Staates festgestellt worden 
war, erhielt derselbe seine Eintheilung in 10 (später 8) Provinzen, 
28 (später 25) Regierungsbezirke, und in 345 (später 335) laud- 
räthliche Kreise. Die schon früher beschlossene Einsetzung des Staats- 
rathes als höchste berathende Behörde kam zur Ausführung (1817), 
die Verwaltung des Schatzes, so wie die der geistlichen, Unterrichts¬ 
und Medizinal-Angelegenheiten erhielten besondere Ministerien, die 
protestantische Kirche eine Synodal-Verfassung und die Vereinigung 
der lutherischen und reformirten Confession zu einer evangelischen 
Kirche wurde eingeleitet, während ein (von Niebuhr unterhandeltes 
und von Hardenberg in Rom abgeschlossenes) Concordat mit dem
	        
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