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Sch önburg seine Rechte gelassen, obwohl es ihm ein
Leichtes gewesen sein würde, dieselben unter der Aegide N a-
poleons ganz oder thcilweise auszuheben. Und so gab er
auch den Congreßmächten zu Wien am 18. Mai 1815 die
eben so sachgemäße, wie tactvolle und vorsichtige Erklärung,
daß er 1. gegen die fünf Mächte die Verpflichtung übernehme,
die Vorzüge und Rechte anzuerkennen, welche der deutsche
Bund den Fürsten und Grasen von Sch önburg ge¬
währen würde, vorbehälilich der Rechte, welche der Krone
Sachsen über die Besitzungen dieses Hauses zustehen, und
daß er 2. sich und seinen Nachfolgern die Beobachtung des
Necesies vom 4. Mai 1740, seinem ganzen Inhalte nach,
buchstäblich auferlege für alle Zeiten.
In der Gestaltung der höhern Landesbehörden
gingen in Folge der Landestheilung mancherlei Veränderungen
vor. Das Collegium des Geheimen Raths wurde an
der Stelle des bisherigen Geheimen Consiliums neu
errichtet (1817). und die Kreis- und Amtshauptlcute
erhielten neue Instructionen.
Die Stist-Me ißensche Regierung, sammt dem
Stifts-Consi storium zu Wurzen wurde aufgehoben
(1818), die stistischen Aemter und Vasallen den übrigen lan¬
desherrlichen Behörden untergeordnet und die bisherige Com-
petenz des Stifts-Consistorii auf das Consistorium zu Leip¬
zig übergetragen. Den dem Stifte Wurzen und dem Dom-
capitel zu Meißen capitulationsmäßig zustehenden Rechten
sollte durch diese Veränderung kein Eintrag geschehen.
Das Oberhofgericht zu Leipzig erhielt eine neue
Organisation (1822).
Bezüglich des Militairwesen s wurde, neben dem
in Dresden bestehenden Geheimen Kriegsraths-Collegio, aus
den General-Kriegsgerichten im Jahre 1789 ein General-
Kriegs gerichts-Co lieg ium errichletund das Cadetten-
haus 1799 neu und zweckmäßig eingerichtet. Nach dem
Kriege wurde die Ingenieur- und Artillericschule zu einer
Militair-Akademie vereinigt (1816). Das Militair ge¬
wann an Ordnung und tactischen Kenntnissen und Fertig¬
keiten und wurde in Bezug aus Uniform, Waffen rc. besser
ausgestattet. Seit dem' Anschlüsse an den Rheinbund
(1806) fanden jährlich regelmäßige Aushebungen der
dienstpflichtigen Mannschaft statt.