fullscreen: Grundriß der Geographie

Kultur. Verfassung und Verwaltung. Eintheilung und Orte. 219 
doch kein Zweig der Industrie so hervor, daß Dänemark eine stelle un¬ 
ter den Fabrikstaaten einnehmen könnte. 
3. Handel. Dänemark hat eine günstige Lage für den Seehan¬ 
del, der auch wirtlich von großer Bedeutung ist. Mehrere Kanäle: 
schleswig-holsteinischer Kanal zwischen der Nordsee und der Eider. Einige 
Eisenbahnen. Unterseeischen Telegraph von Vedbeck auf Seeland 
über die Insel Hven nach Hillesborg in Schweden. 
4. Die geistige Kultur ist weit vorgeschritten. Zweckmäßig eingerich¬ 
tetes Unterrichtswesen. Mittelpunkt des technischen, kommerciellen 
und wissenschaftlichen Lebens: Kopenhagen. 
ß. 207. 
Die Verfassung und die Verwaltung. 
1. Untheilbare, konstitutionelle Erbmouarchie. Die Thron¬ 
folge ist im Gesammtstaate, wozu auch die deutschen Bundesländer Hol¬ 
stein und Lauenburg, so wie bie außereuropäischen Besitzungen gerechnet 
werden, in männlicher Linie erblich. Bisher regierte das lutherische 
Haus Dänemark, welches dem oldenburgischen, vom Sachsenherzog 
Wittekind herkommenden Stamme angehört. Nach dem Tode des jetzigen 
Königs soll die Regierung aus den Prmzen Christian von Schleswig-Hol- 
stein-Sonderburg-Glücksburg und auf dessen aus seiner Ehe mit Louise 
Wilhelmine Friederike, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Kassel, 
abftammende männliche Nachkommenschaft übergehen. Die gesetzgebende 
Gewalt theilt der König mit dem Reichstage, der aus dem Volks¬ 
thing und dem Landesthing besteht. In den Herzogthümern Schles¬ 
wig, Holstein und Lauenburg gibt es Provinzialstände mit beschließen¬ 
der Autorität. 
2. Höchste Verwaltungsbehörden: Königlicher geheimer Staats¬ 
rath; Ministerium, in welchem sich auch der Munster für Schleswig 
und der für Holstein und Lauenburg befindet. In kirchlicher Beziehung 
ist das eigentliche Königreich in 7 Stifte, an deren Spitze ein lutheri¬ 
scher Bischof steht, eingetheilt. Island bildet gleichfalls ein Stift. 
Schleswig und Holstein stehen je unter einem Generalsuperintenden-.. 
ten. In Politischer Beziehung zerfällt das eigentliche Königreich in 19 
Aemter unter Amtleuten; die Färöer und Island bilden je 1 Amt. 
Auch die Herzogthümer zerfallen in Aemter; indessen steht hier auch den 
Städten und den adeligen Gütern die Polizeigewalt zu. Trotz der 
großen Schuldenlast des Landes, die aber hauptsächlich vom eigentlichen 
Königreich herrührt, wird doch ein bedeutendes Heer von 25,000 Mann 
unterhalten. Auch die von den Engländern 1807 geraubte Flotte fängt 
wieder an sich neu zu gestalten und zählt 119 Schlsfe mit 913 Kanonen. 
Wenig Festungen und Kriegsh.äfen. 
§. 208. 
Die Eintheilung und die Orte. 
1. Eigentliches Königreich Dänemark. 
1- Stift Seeland. Inseln: Seeland zwischen dem Sund und 
dem großen Belt sBelt — Gürtels; Möen smöhns; Bornholm und die 
3 Ertholme [= kleine Inselns im Nordosten von Bornholm. 
Kopenhagen sDänisch: Kjöb enhavn — kjvw'nhaun— Kaufmannshafens. 
Haupt- und Residenzstadt und eine der schönsten Städte Europa's zu beiden Seiten 
des Kallebodstrandes, der Meerenge zwischen Seeland und der Insel Amager. 
114,000 Einw. Der größere TheU der Stadt, das eigentliche Kopenhagen,
	        
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