Full text: Geschichte des Königreichs Dännemark und der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg

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Wesens zuerst an, gründete das Schullehrer-Seminar zu 
Be ru storffsm in de und war ein Later seiner Bauern. — 
4) Der Confercnzrath Johann Daniel Lawaetz in 
Altona, der sich durch die Stiftung der Armencolonie 
Fredriksgabe, in der Herrschaft Pinneberg ein bleiben¬ 
des Denkmal seiner Menschenliebe gesetzt hat. Diese Co- 
lonie, bestimmt dürftige Familien zum Ackerbau und Haus¬ 
fleiß zu gewöhnen und dadurch der Armuth entgegen zu 
wirken, hat ein treffliches Gedeihen, und dürfte vielleicht 
bei der jetzt allgemein herrschenden Nahrungslosigkcit und 
zunehmenden Armuth Nachahmung verdienen. 
8. 54. 
StaatSverfassnng. Religion. Wissenschaf¬ 
ten. Ackerbau. Handel. 
Die Regierungsform ist seit 1660 völlig uneingeschränkt 
monarchisch und erblich. Der König führt den Titel: König 
zu Dannemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schles¬ 
wig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen wie auch 
zu Lauenburg und Oldenburg. Seine unumschränkte Macht 
gründet sich auf das, von Friedrich 1JI. 1665 gegebene 
Reichsgrundgesetz, das Kvnigsgesetz genannt. 
Mittelst dieses Gesetzes ist dem Könige die gesetzgebende, 
richterliche und ausübende Gewalt übertragen. Nur die 
gesetzgebende Gewalt wird vom Könige allerhöchst unmit¬ 
telbar ausgeübt; die richterliche und ausübende hingegen 
durch die Collegien. — Die herrschende Religion, 
zu welcher sich auch der König, nach dem Königsgesetze 
bekennt, ist, wie im vorigen Zeiträume, die evangelisch¬ 
lutherische, nach der Augsburgischen Confeffion. Mit¬ 
telst der in den neuesten Zeiten entstandenen zahlreichen 
Bibelgesellschaften wird die Lerbreitung des Wortes 
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