IV
In der darauf erschienenen Erläuterung des
Lehrplanes für die Volksschulen in Baiern, wird
zwar der Unterricht über vaterländische Geschichte
aus der Klasse der unbedingt nothwendigem
Gegenstände des Unterrichtes, welche auf die z
Artikel: Gott, Sprache, Zahl und Maaß
eingeschränkt werden, verwiesen, und irr die 2te'
Klasse der gemeinnüzlichen Gegenstände versezt..
Dabei wird aber unter den näheren Bestimmun¬
gen Nro. 9. binzugefezt:: „Um jedoch durch
„ d'ese notbwendig gewordene Beschränkung
„der im Allgemernen ungeordneten Ver-
„ mehrung des Lehrstoffes nicht abermals
„das entgegengestzre Extrem herbeizufüh-
„ ren, daß die als gemein» ü ztich bezeich-
„neten Lehrgegenstände als unnüz ange-^
„sehen und in den Volksschulen ganz ver-
„nflchläßiget werden, wird hier ausdrück-
„lich erinnert, daß diese Lehrgegen-
„stande vorschriftsmäßig bleiben,
„und daß sie nur nrcht zum Nach-
„theil der nothwendigen Lehrge-
,, gen stände und mit deren Ver-
„nachläßigung betrieben werden
/^sollen."'
»