Full text: Lehrbuch der algemeinen Geschichte für Akademien und Gymnasien

466 Neuere Gesch. r. Per. i. Abschn. 
oder die Versammlung der General-Staaten, abge¬ 
than. In jeder Provinz war die höchste Gewalt in den 
Händen derStände, die sie durch Deputirte ausübten, 
die man Staaten nannte. Dw niederländischen Pro¬ 
vinzen wölken siel) Anführer aus dem Hause Nassau, 
die den TiE Statthalter, erhielten. Sie waren 
bald auf die Erweiterung ihrer Gewalt bedacht, wel¬ 
ches 165o die Aufhebung dieser Wurde m fünf Pro¬ 
vinzen veranlaßte. Der nächste Staatsbeamte nach 
ihnen war der Groß - Pensionär oder Land-Shrrdicus 
von Holland. 
I 7. Staatsverf. von Dänemark und.' Schweden. 
Die königliche Gewalt wurde durch diese Periode 
m Dänemark immer mehr beschränkt. Anfangs 
theilten Adel und Geistlichkeit alle Macht, der Bür- 
gcrstand nahm wenig Anrheil daran, und der freye 
Bauernstand verschwand immer mehr. Als die Re¬ 
formation das Gegengewicht wegnahm, das die hohe 
Geistlichkeit dem Adel bisher gegeben hatte, so herrsch¬ 
te dieser allein, und vermehrte in jeder Kapitulation 
seine Reckte. Das Reich wurde den Königen als ein 
Wahlreich gegeben. Nachdem auch Friedrich Hl. 
den Antheil an der Besetzung der Reichsraths-Stellen 
verloren hatte, und der Reichsrath ihm die Personen 
zur Besetzung der Staatswürden prasentirte, so blieb 
dem Könige keine Gewalt mehr übrig. Da sich aber 
einige Familien der Reichstags - Stellen und ande¬ 
rer Staatsämter allein bemächtigten, so erregte diese 
Dl garchie bald Eifersucht unter dem übrigen Adel. 
In Schweden war die Geistlichkeit sehr reich, und 
ihre Macht der Macht des Adels gleich. Die Kron- 
einkünfte waren geringe und sehr verschulden Bey¬ 
des unterstützte Gustav Wasa, daß er den Geistlichen ih¬ 
re großen Einkünfte nehmen konnte, die er mit dem Adel 
theilte. Ter Abel wurde dadurch zwar noch mächti¬ 
ger, aber die Könige unterstützten auch die andern 
Stände- mehrere Kräfte zu gewinnen. Die Erb¬ 
lichkeit der Krone gab den Königen große Vortheile. 
Sehr wichtig war es, daß unter Gustav Adolf, 16.7,
	        
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