Full text: Lehrbuch der algemeinen Geschichte für Akademien und Gymnasien

28 Alte Geschichte. 2. Per. I. Abschn. 
her vor, und gab darüber ein Probuleuma. Prytanen, 
Proedri, und Epistatcn aus seiner Milte, präsidirlen 
darin. Ein engerer Rath, der Areopagus, untersuch¬ 
te, nach der gewöhnlichen, gleichwohl sehr bestritte¬ 
nen, Meinung, die Gesetze der Ekklcsia und bestätig¬ 
te sie. Diese solonische Form litt die erste Verände- 
' rung, als Klisthenes zehn Stamme, fünfhundert Raths¬ 
herren, und vieleicht auch den Ostracismus, oder die 
Verbannung gefährlicher Bürger, einführte. Wich¬ 
tiger war es, daß die Bürger der untersten Classe 
durch Aristides ìas Recht erhielten, daß die Stàats- 
ämter auch aus ihnen besetzt werden konnten, wodurch 
Athen eine völlige Demokratie wurde. Als endlich 
auch Perikles dem Areopagus den Einfluß auf die Re¬ 
gierung nahm, so stürzte, durch heftige innere Volks¬ 
bewegungen , die solonische Verfassung zusammen. 
Der Staat schwankte zwischen Oligarchie und Aristo¬ 
kratie, doch wurde endlich eine Gattung Demokratie 
wieder hergestellt. — Die höchste vollstreckende Ge¬ 
walt würde, von Solon' neun jährlich erwählten Ar¬ 
chonte anvertrauet, von denen der erste Eponymus 
hieß. ’ Die Armeen commandieren nicht sie, sondern 
Generale. Die Demagogen oder Staatsredner hatten 
großen Einfluß auf die Staatsverfassung. 
Sparta's Constitution ist von allen andern so 
abweichend, und die Nachrichten davon sind von so 
weit von einander entfernt lebenden Schriftstellern, 
und so wenig überein stimmend, daß eine von Neuern 
daraus gezogene Hypothese nie einen algemeincn Bey¬ 
fall erhalten wird. Hier ist die unsrige. Die He- 
rakliden Eurysthenes und Prokles regàten das von 
ihnen eroberte Sparta gemeinschaftlich, und ihre Nach¬ 
kommen setzten dieses fort, so daß der Staat immer 
zwey Könige hatte. Die daraus entstandenen großen 
Verwirrungen wurden von Lykurg geendigt, und 
in Sparta wurde die reinste Demokratie, welche die 
Geschichte kennt ; denn Lykurg gab nicht nur die höch¬ 
ste Gewalt in die Hände aller spartanischen Bürger, 
sondern bewog sie auch, ihr sämtliches bewegliches Ei¬ 
genthum dem Staate zu übertragen und es zum alge-
	        
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