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Geschichte des Mittelalters.
in blutigen Schlachten bei Detmold und an der <p a f e. Er
wiederholte die zwei folgenden Jahre seine Verwüstungszüge, da end¬
lich entsagten Wittekin und Alboin längerem Widerstande und ließen
sich taufen. Andere Häuptlinge folgten ihrem Beispiele und nach 793
erfolgte kein größerer Aufstand mehr. Karl versetzte 10,000 sächsische
Familien in entfernte Gegenden und siedelte an ihrer Stelle Franken
und Alemannen an, erbaute Burgen und versah dieselben mit Besatzun¬
gen; mit 804 war der letzte Widerstand erloschen. Die Sachsen be¬
kannten sich gezwungen zum Christenthume und Karl stiftete in ihrem
Lande acht Bisthümer: Osnabrück, Minden, Verden, Bremen,
Paderborn, Münster, Halberstadt, HildeSheim; aber in
nicht langer Zeit waren die Sachsen sehr eifrige Christen und blieben da¬
bei ein hochgesinntes kriegerisches Volk, das seine Rechte muthig festhielt.
Äarl römischer Kaiser (800 n. Chr.).
§ 125. Im Jahr 799 wurde Papst Leo HI. bei einem Aufstande
in Rom mißhandelt; er flüchtete nach Spoleto und kam nach Pader¬
born, wo Karl Reichstag hielt. Auf des Papstes Klage stellte Karl
durch eine bewaffnete Macht in Rom die Ordnung her und begab sich
das folgende Jahr eben dahin. Als er an Weihnachten am Altäre
St. Peters betete, setzte ihm Leo III. die Kaiserkrone auf das Haupt
und das römische Volk rief: „Sieg und Leben dem erhabenen Karl,
dem von Gott gekrönten großen und friedebringcnden Kaiser der Römer."
§ 126. So erstand das römische Kaiserthum wieder, jedoch
in anderer Bedeutung als das durch die germanischen Heerkönige zer¬
störte. Das neue römische Kaiserthum oder Reich wurde das heilige
genannt, weil es ein christliches war und alle'christlichen Völker unter
seinen Schirm vereinigen wollte. Darum krönte der Papst, das geist¬
liche Oberhaupt der Christenheit, den Kaiser, welcher die Pflicht übernahm,
die Christenheit gegen die Angriffe der Ungläubigen zu beschützen, den
Frieden unter den christlichen Fürsten und Völkern zu erhalten, dem
Schwachen und Niederen Gerechtigkeit und den Geboten der Kirche
Gehorsam zu verschaffen. Beide Oberhäupter der Christenheit sollten
Zusammenwirken, alle christlichen Völker, unbeschadet ihrer nationalen
Selbstständigkeit, sich zu einem großen christlichen Staatenbunde („rv8
publica christiana“) vereinigen zur Erhaltung des inneren Friedens
und zur Bekämpfung der Feinde der Christenheit, der Heiden und
Mohammedaner.
Karl als Regent des Frankcnrcichs.
Seine Wehrordnnng.
§ 127. Karls Gesetz verpflichtete jeden freien Mann zum Heer¬
banne oder zum Waffendienste; besaß einer vier Höfe alö Eigenthum
oder Lehen, so mußte er bei einer Buße von 60 Schillingen auszichen,
während weniger Vermögliche selbdritt oder selbsechst einen aus ihnen
für den Feldzag ausrüsteten. Nur Reiche dienten zu Pferde; die Rü¬
stung mußte jeder selbst anschaffen sowie Lebensmittel auf drei Monate,
die gewöhnliche Dauer eines Feldzugö, mitbringen. Das Wehrwesen
eines Gaues beaufsichtigte der <Hraf und dieser konnte die Wehrpflicht
für einen Freien verderblich machen, wenn er denselben öfter zu einem