Full text: Geschichte des Mittelalters (Abth. 2)

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Geschichte des Mittelalters. 
in blutigen Schlachten bei Detmold und an der <p a f e. Er 
wiederholte die zwei folgenden Jahre seine Verwüstungszüge, da end¬ 
lich entsagten Wittekin und Alboin längerem Widerstande und ließen 
sich taufen. Andere Häuptlinge folgten ihrem Beispiele und nach 793 
erfolgte kein größerer Aufstand mehr. Karl versetzte 10,000 sächsische 
Familien in entfernte Gegenden und siedelte an ihrer Stelle Franken 
und Alemannen an, erbaute Burgen und versah dieselben mit Besatzun¬ 
gen; mit 804 war der letzte Widerstand erloschen. Die Sachsen be¬ 
kannten sich gezwungen zum Christenthume und Karl stiftete in ihrem 
Lande acht Bisthümer: Osnabrück, Minden, Verden, Bremen, 
Paderborn, Münster, Halberstadt, HildeSheim; aber in 
nicht langer Zeit waren die Sachsen sehr eifrige Christen und blieben da¬ 
bei ein hochgesinntes kriegerisches Volk, das seine Rechte muthig festhielt. 
Äarl römischer Kaiser (800 n. Chr.). 
§ 125. Im Jahr 799 wurde Papst Leo HI. bei einem Aufstande 
in Rom mißhandelt; er flüchtete nach Spoleto und kam nach Pader¬ 
born, wo Karl Reichstag hielt. Auf des Papstes Klage stellte Karl 
durch eine bewaffnete Macht in Rom die Ordnung her und begab sich 
das folgende Jahr eben dahin. Als er an Weihnachten am Altäre 
St. Peters betete, setzte ihm Leo III. die Kaiserkrone auf das Haupt 
und das römische Volk rief: „Sieg und Leben dem erhabenen Karl, 
dem von Gott gekrönten großen und friedebringcnden Kaiser der Römer." 
§ 126. So erstand das römische Kaiserthum wieder, jedoch 
in anderer Bedeutung als das durch die germanischen Heerkönige zer¬ 
störte. Das neue römische Kaiserthum oder Reich wurde das heilige 
genannt, weil es ein christliches war und alle'christlichen Völker unter 
seinen Schirm vereinigen wollte. Darum krönte der Papst, das geist¬ 
liche Oberhaupt der Christenheit, den Kaiser, welcher die Pflicht übernahm, 
die Christenheit gegen die Angriffe der Ungläubigen zu beschützen, den 
Frieden unter den christlichen Fürsten und Völkern zu erhalten, dem 
Schwachen und Niederen Gerechtigkeit und den Geboten der Kirche 
Gehorsam zu verschaffen. Beide Oberhäupter der Christenheit sollten 
Zusammenwirken, alle christlichen Völker, unbeschadet ihrer nationalen 
Selbstständigkeit, sich zu einem großen christlichen Staatenbunde („rv8 
publica christiana“) vereinigen zur Erhaltung des inneren Friedens 
und zur Bekämpfung der Feinde der Christenheit, der Heiden und 
Mohammedaner. 
Karl als Regent des Frankcnrcichs. 
Seine Wehrordnnng. 
§ 127. Karls Gesetz verpflichtete jeden freien Mann zum Heer¬ 
banne oder zum Waffendienste; besaß einer vier Höfe alö Eigenthum 
oder Lehen, so mußte er bei einer Buße von 60 Schillingen auszichen, 
während weniger Vermögliche selbdritt oder selbsechst einen aus ihnen 
für den Feldzag ausrüsteten. Nur Reiche dienten zu Pferde; die Rü¬ 
stung mußte jeder selbst anschaffen sowie Lebensmittel auf drei Monate, 
die gewöhnliche Dauer eines Feldzugö, mitbringen. Das Wehrwesen 
eines Gaues beaufsichtigte der <Hraf und dieser konnte die Wehrpflicht 
für einen Freien verderblich machen, wenn er denselben öfter zu einem
	        
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