Full text: Die Helden Griechenlands im Krieg und Frieden (Bd. 1)

258 
Viertes Buch. 
Nachdem die demokratische Partei durch solche Maßregeln 
beim Volke sich Beifall und Anhang erworben, wagte sie aus 
Kimon einen directen Angriff und verklagte ihn, daß er sich bei 
seiner Expedition gegen Thasos von dem makedonischen König 
habe bestechen lassen (s. S. 243). Perikles selchst wurde zum 
öffentlichen Ankläger bestellt. Aber Kimon stand noch zu fest, 
er entging leicht der Anklage, welche keine anderen Folgen hatte, 
als daß er von der Zeit sich enger mit seinen Gesinnungsgenos¬ 
sen verband und als Haupt der Aristokratenpartei seine Meinung 
freier und offener bei jeder Gelegenheit aussprach, daß die beiden 
Parteien sich kampfbereiter seitdem gegenüberstanden. Ein hef¬ 
tiger Kampf entstand bald in der Volksversammlung, als in 
Folge des großen Erdbebens (s. S. 243) und der Empörung der 
Heloten und Messenier eine spartanische Gesandtschaft 'nach Athen 
kam und um bewaffnete Hülfe bat. Auch diesmal siegte Kimon, 
er setzte es durch, daß er mit einem Heere den Spartanern zu 
Hülfe geschickt ward. Aber es war wahrscheinlich bei dieser 
Abwesenheit des Kimon, daß die Gegenpartei einen entscheiden¬ 
den Schlag zu ihren Gunsten aus führte, welchen Kimon nicht 
abzuwenden vermochte. 
Der Rath des Areopags war das Hauptbollwerk der be¬ 
stehenden Verfassung. Er war zusammengesetzt aus älteren be¬ 
sonnenen Männern, welche das Archontenamt ohne Tadel bekleidet 
hatten und meist den reicheren Klassen angehörten. Sie behiel¬ 
ten Lebenslang ihre Würde und verwalteten ihr Amt ohne Ver¬ 
antwortung, während alle anderen Aemter im Staate nur auf 
ein Jahr besetzt wurden und einer Controle unterworfen waren. 
Zu allen Zeiten hatte dieser hohe Rath als eine altehrwürdige 
Einrichtung in großem Ansehen bei der Bürgerschaft gestanden 
und gleichsam eine väterliche Obhut über den Staat geübt. Er 
hatte eine große Machtvollkommenheit, die oberste Aufsicht über 
die Bewahrung der alten Zucht und Sitte, über die Handhabung 
der Gesetze, über die Beschlüsse der Volksversammlung, die ohne
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.