Full text: Geschichte des Mittelalters (Bd. 2)

134 Das heilige römische Reich deutscher Nation. 
Die Geächteten hielten sich auf der Burg Falkenstein im Schwarz¬ 
wald unweit Schramberg und lebten von Freibeuterei, bis sie von dem 
Grafen Mangold von Nellenburg, des Kaisers Getreuen, angegriffen 
wurden; in dem harten Gefechte fiel Herzog Ernst, sein Freund Werner 
und Graf Mangold, der Anführer der Kaiserlichen (1030). Der Mutter¬ 
schmerz Gisela's und ihre Gattintreue, Ernsts und Werners unverbrüch¬ 
liche Freundschaft wurde in Volksliedern besungen und noch jetzt lebt Ernst 
als Held in der Volkssage fort. 
Polenkrieg (1030—1033). Die Eider als Reichsgränze (1027). 
Auch mit den Slaven bekam Konrad zu thun; der Pole Miesko II. 
(Mieczislaw) unternahm 1030 einen verheerenden Einfall in Deutschland, 
wo er bei den kaum unterworfenen Slaven, die alle noch Heiden waren, 
Unterstützung fand. Erst nach zweijährigem blutigen Kriege gelang 
es Konrad, die Polen nicht nur in ihr Land zurückzutreiben, sondern 
auch wieder zur Anerkennung der deutschen Oberherrlichkeit zu zwingen; 
den Königstitel, den Miesko geführt hatte, nahm er ihm und beschränkte 
ihn auf den Herzogtitel. 
Dagegen trat er Schleswig an Kanut den Großen, den Beherr¬ 
scher Englands und Dänemarks, ab und machte (1027) die Eider zur 
Reichsgränze (Eidora germani terminus imperii). 
Konrads II. Politik. Erblichkeit der kleinen Lehen (1037). 
Nachdem er 1026 in Mailand die lombardische, 1027 in Nom die 
kaiserliche Krone empfangen hatte, war Konrad unbestritten der erste 
Monarch Europas und verfolgte mit ruhiger aber rücksichtsloser Ent¬ 
schlossenheit den Plan, die Macht der Großen zu brechen. Seinen un¬ 
mündigen Sohn Heinrich machte er zum Herzog von Schwaben, Bayern 
und Kärnthen, welch letzteres unter Otto III. von Bayern getrennt wor¬ 
den war, und zum Könige von Burgund. Auf seinem zweiten Zuge 
nach Italien schritt er in dem Streite der Lehensherren und Vasallen zu 
Gunsten der letztern ein; er erklärte 1037 alle kleinen Lehen erblich und 
nur wer durch ein Gericht seiner Standesgenossen eines Verbrechens 
überwiesen würde, sollte seines Lehens beraubt werden können; dadurch 
minderte er die Abhängigkeit der Dienstmannen von den Großen bedeu¬ 
tend und damit die Gewalt der letztern. 
Aehnlich verfuhr er bei dem Aufstande der lombardischen Städte 
gegen ihre Bischöfe; die Städte waren reich geworden und sehr volk¬ 
reich, beherbergten einen zahlreichen Adel innerhalb ihrer Mauern und 
wollten sich nun die Oberherrlichkeit der Bischöfe nicht mehr in sol¬ 
chem Umfange gefallen lassen, wie sie denselben nach dem Rechte zu¬ 
kam, seitdem die Kaiser ihnen den Grafenbann eingeräumt hatten. Kon-
	        
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