Full text: Geschichte des Mittelalters (Bd. 2)

Die Klöster. 
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Die Klosterämter: Kastvogt, Meier, Keller. 
Nun sollten aber die Klöster ihre Unterthanen gegen Angriffe ver- 
theidigen oder sie in das Feld führen, wenn der Landesherr zu den 
Waffen rief; sie sollten Gericht halten, in ihren Sachen vor Gericht er- 
scheinen, Abgaben einziehen u. s. w.; nach dem Gesetze der Kirche jedoch 
(das freilich oft genug übertreten wurde) durfte kein Geistlicher Blut 
vergießen, weder als Krieger noch als Richter, und auch das Einziehen 
der Steuern glaubte man für Mönche nicht passend. So entstanden bei 
den großen Stiften Aemter, welche von Weltlichen begleitet wurden. 
Das wichtigste dieser Aemter war die Käst- oder Schirmvogtei, die immer 
von angesehenen adeligen Geschlechtern, gewöhnlich von den Nachkommen 
des Stifters versehen wurde. Ein solcher Vogt hatte die Verpflichtung, 
das Stift gegen Gewaltthat zu schützen, dessen Rechte zu vertheidigen 
und im Nothfalle die Klosterleute in das Feld zu führen und ihnen mit 
seinen eigenen Angehörigen beizuftehcn. Außerdem richtete der Kastvogt 
über Mord, Brand, Raub, Diebstahl, Verwundung u. s. w. und kam zu 
dem Behufe zu bestimmter Zeit an den Gerichtsort; während er anwesend 
war, mußte das Stift ihn und sein Gefolge, auch seine Pferde, Hunde 
und Jagdfalken verköstigen. Ueberdies erhob der Kastvogt eine bestimmte 
Steuer; von den Geldstrafen erhielt er wenigstens ein Drittheil, so daß 
also eine Kastvogtei ein sehr einträgliches Amt war. Aber vielmal sah 
sich dieser Schirmherr geradezu als Herrn des Klosters an. In zahl¬ 
losen Urkunden wird über Gewaltthätigkeit, Eigenmächtigkeit, Beein¬ 
trächtigung des Stiftsgutes durch die Kastvögte geklagt, und es wird 
hänsig genau bestimmt, wie oft der Kastvogt kommen, mit wie viel 
Männern und Pferden, wie lange er bleiben dürfe u. s. w. Das half 
jedoch gewöhnlich nicht lange; die durch Krieg, Erbtheilung und Ver¬ 
schwendung heruntergekommenen Adeligen sahen nur mit Neid ans den 
reichen Besitz des von ihren Vorfahren gestifteten Klosters; andere suchten 
Erweiterung ihrer Herrschaft und meinten dazu das Geld und die Leute 
des Klosters wohl brauchen zu können. Gegen solche Herren halfen 
Urkunden gar nichts, Bann und andere geistliche Strafen nicht viel, 
daher bemühten sich die Klöster sehr, ihrer Kastvögte ganz los zu werden 
und durch eigene weltliche Beamte jene Obliegenheiten zu besorgen. 
Ein Stiftsamt war ferner das des Meiers. Die größeren Hof¬ 
güter theilte man gewöhnlich wieder in kleinere Wirthschaften, welche 
Huben (40 Jucharte), Schuppisen und Ronkalen genannt wurden. Das 
größte derselben und der Mittelpunkt hieß in Alemannien der Kellhof, 
und der Oberaufseher eines solchen Meier (villious). Diesem lag die 
Leitung des Feldbaues ob und der Einzug der Gefälle. Gewöhnlich 
aber wurden die Meier zu vornehm, um sich mit dem Landbau abzu¬
	        
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