Die Klöster.
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Die Klosterämter: Kastvogt, Meier, Keller.
Nun sollten aber die Klöster ihre Unterthanen gegen Angriffe ver-
theidigen oder sie in das Feld führen, wenn der Landesherr zu den
Waffen rief; sie sollten Gericht halten, in ihren Sachen vor Gericht er-
scheinen, Abgaben einziehen u. s. w.; nach dem Gesetze der Kirche jedoch
(das freilich oft genug übertreten wurde) durfte kein Geistlicher Blut
vergießen, weder als Krieger noch als Richter, und auch das Einziehen
der Steuern glaubte man für Mönche nicht passend. So entstanden bei
den großen Stiften Aemter, welche von Weltlichen begleitet wurden.
Das wichtigste dieser Aemter war die Käst- oder Schirmvogtei, die immer
von angesehenen adeligen Geschlechtern, gewöhnlich von den Nachkommen
des Stifters versehen wurde. Ein solcher Vogt hatte die Verpflichtung,
das Stift gegen Gewaltthat zu schützen, dessen Rechte zu vertheidigen
und im Nothfalle die Klosterleute in das Feld zu führen und ihnen mit
seinen eigenen Angehörigen beizuftehcn. Außerdem richtete der Kastvogt
über Mord, Brand, Raub, Diebstahl, Verwundung u. s. w. und kam zu
dem Behufe zu bestimmter Zeit an den Gerichtsort; während er anwesend
war, mußte das Stift ihn und sein Gefolge, auch seine Pferde, Hunde
und Jagdfalken verköstigen. Ueberdies erhob der Kastvogt eine bestimmte
Steuer; von den Geldstrafen erhielt er wenigstens ein Drittheil, so daß
also eine Kastvogtei ein sehr einträgliches Amt war. Aber vielmal sah
sich dieser Schirmherr geradezu als Herrn des Klosters an. In zahl¬
losen Urkunden wird über Gewaltthätigkeit, Eigenmächtigkeit, Beein¬
trächtigung des Stiftsgutes durch die Kastvögte geklagt, und es wird
hänsig genau bestimmt, wie oft der Kastvogt kommen, mit wie viel
Männern und Pferden, wie lange er bleiben dürfe u. s. w. Das half
jedoch gewöhnlich nicht lange; die durch Krieg, Erbtheilung und Ver¬
schwendung heruntergekommenen Adeligen sahen nur mit Neid ans den
reichen Besitz des von ihren Vorfahren gestifteten Klosters; andere suchten
Erweiterung ihrer Herrschaft und meinten dazu das Geld und die Leute
des Klosters wohl brauchen zu können. Gegen solche Herren halfen
Urkunden gar nichts, Bann und andere geistliche Strafen nicht viel,
daher bemühten sich die Klöster sehr, ihrer Kastvögte ganz los zu werden
und durch eigene weltliche Beamte jene Obliegenheiten zu besorgen.
Ein Stiftsamt war ferner das des Meiers. Die größeren Hof¬
güter theilte man gewöhnlich wieder in kleinere Wirthschaften, welche
Huben (40 Jucharte), Schuppisen und Ronkalen genannt wurden. Das
größte derselben und der Mittelpunkt hieß in Alemannien der Kellhof,
und der Oberaufseher eines solchen Meier (villious). Diesem lag die
Leitung des Feldbaues ob und der Einzug der Gefälle. Gewöhnlich
aber wurden die Meier zu vornehm, um sich mit dem Landbau abzu¬