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d) vergleiche Vormundschaft und Pflegschaft. — 3. wie ist das Schulwesen
deines Wohnortes geordnet? — 4. a) welche Einrichtungen hat der Staat
zur Erhaltung der Gesundheit seiner Bürger geschaffen? t») welche dein
Wohnort? c) Durch welche Gesetze schützt der Staat deine Gesundheit?
d) welche Vorschriften sind zu erfüllen, wenn in deiner Familie z. B.
Scharlach ausbricht? — 5. a) wie findest du das steuerpflichtige Ein¬
kommen? d) Gliedere den preußischen Staatshaushalt, c) vergleiche direkte
und indirekte Steuern, d) Aus welchen Posten setzen sich Einnahme und
Ausgabe nach dem haushaltplan deines Wohnortes zusammen? — 6. a) wie
hast du dein Konfirmationsgelübde zum wohle deiner Nächsten erfüllt?
d) welche kirchlichen Behörden kommen für die Gemeindemitglieder deiner
Konfession in Frage?
7. Wilhelms Abschied von den Großeltern.
Ehe Wilhelm seine Lehre antrat, besuchte er nochmals seine
Großeltern, um Abschied zu nehmen. Wilhelm war oft und gern
bei ihnen. Er half gewöhnlich bei den Feldarbeiten und erfreute
den Großvater durch seine klugen Kragen nach dem Zusammenhang
der Dinge. Saft jedes Jahr sah Wilhelm eine neue Maschine auf
dem Bauernhöfe.
„Die kosten doch viel Geld?" fragte er einmal gelegentlich.
„Freilich, aber sie sind schließlich billiger als die Arbeiter.
Landarbeiter sind auch jetzt schwer zu bekommen. Alles zieht
in die großen Städte." Oer Arbeitermangel war Großvaters
ständige Wage.
„Kann denn jedermann hinziehen, wohin er will?"
„Jawohl, das ist ein Recht, das jedem Deutschen in der Ver¬
fassung des Deutschen Reiches verbürgt ist. Es heißt das Frei¬
zügigkeitsrech t?) Ebenso kann jeder Deutsche im deutschen
Reiche ein beliebiges Gewerbe betreiben, was früher auch nicht
erlaubt war. Dieses Recht nennt man die Gewerbefreiheit."
Der Großvater saß vor seinem Schreibpult, als Wilhelm dies
Gespräch begann.
„Sieh' nur, wir Lauern müssen auch die Feder führen und
aufschreiben, was die Leute kosten und was das Vieh und der
Acker uns bringen."
i) Zuerst wurde es im Gebiete des norddeutschen Bundes eingeführt,
lt. BG. v. 1. Nov. 1867, in den süddeutschen Staaten 1871, und in Elsaß-
Lothringen 1873. S. Art. 3 der Neichsverfassung.