Full text: Meister Bindewald als Bürger

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d) vergleiche Vormundschaft und Pflegschaft. — 3. wie ist das Schulwesen 
deines Wohnortes geordnet? — 4. a) welche Einrichtungen hat der Staat 
zur Erhaltung der Gesundheit seiner Bürger geschaffen? t») welche dein 
Wohnort? c) Durch welche Gesetze schützt der Staat deine Gesundheit? 
d) welche Vorschriften sind zu erfüllen, wenn in deiner Familie z. B. 
Scharlach ausbricht? — 5. a) wie findest du das steuerpflichtige Ein¬ 
kommen? d) Gliedere den preußischen Staatshaushalt, c) vergleiche direkte 
und indirekte Steuern, d) Aus welchen Posten setzen sich Einnahme und 
Ausgabe nach dem haushaltplan deines Wohnortes zusammen? — 6. a) wie 
hast du dein Konfirmationsgelübde zum wohle deiner Nächsten erfüllt? 
d) welche kirchlichen Behörden kommen für die Gemeindemitglieder deiner 
Konfession in Frage? 
7. Wilhelms Abschied von den Großeltern. 
Ehe Wilhelm seine Lehre antrat, besuchte er nochmals seine 
Großeltern, um Abschied zu nehmen. Wilhelm war oft und gern 
bei ihnen. Er half gewöhnlich bei den Feldarbeiten und erfreute 
den Großvater durch seine klugen Kragen nach dem Zusammenhang 
der Dinge. Saft jedes Jahr sah Wilhelm eine neue Maschine auf 
dem Bauernhöfe. 
„Die kosten doch viel Geld?" fragte er einmal gelegentlich. 
„Freilich, aber sie sind schließlich billiger als die Arbeiter. 
Landarbeiter sind auch jetzt schwer zu bekommen. Alles zieht 
in die großen Städte." Oer Arbeitermangel war Großvaters 
ständige Wage. 
„Kann denn jedermann hinziehen, wohin er will?" 
„Jawohl, das ist ein Recht, das jedem Deutschen in der Ver¬ 
fassung des Deutschen Reiches verbürgt ist. Es heißt das Frei¬ 
zügigkeitsrech t?) Ebenso kann jeder Deutsche im deutschen 
Reiche ein beliebiges Gewerbe betreiben, was früher auch nicht 
erlaubt war. Dieses Recht nennt man die Gewerbefreiheit." 
Der Großvater saß vor seinem Schreibpult, als Wilhelm dies 
Gespräch begann. 
„Sieh' nur, wir Lauern müssen auch die Feder führen und 
aufschreiben, was die Leute kosten und was das Vieh und der 
Acker uns bringen." 
i) Zuerst wurde es im Gebiete des norddeutschen Bundes eingeführt, 
lt. BG. v. 1. Nov. 1867, in den süddeutschen Staaten 1871, und in Elsaß- 
Lothringen 1873. S. Art. 3 der Neichsverfassung.
	        
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