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Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien.
denselben als Dienftleute, wohin immer sie von ihren Herren mitgenommen
wurden. Die Periöken hatten Grundbesitz behalten, mußten aber Ab¬
gaben bezahlen, ihre Gemeindeordnungen dorisch einrichten und sich einen
Spartiaten als Aufseher (Harmoste) gefallen lassen; außerdem waren
sie zur Heerfolge verpflichtet. Sie trieben neben dem Ackerbau Handel
und Gewerbe; sie verfertigten zum Kaufe: Trinkgeschirre, Sessel, Tische,
Stöcke, Wagen, Stahlarbeiten, Waffen, Schlüssel, Mäntel u. dergl.
Die Heloten konnten sich wohl auch Vermögen erwerben, denn was sie
von dem Erzeugnisse des Feldes nach der Ablieferung des festgesetzten
Maßes erübrigten, gehörte ihnen; allein da selbst ihr Leben von der
Gnade ihrer Herren abhing und sie bei jedem Feldzuge als Packknechte,
ausnahmsweise auch als Soldaten, mitziehen mußten, so mag es wohl
selten reiche Heloten gegeben haben.
Die herrschenden Spartiaten arbeiteten weder auf dem Felde, noch
trieben sie ein Gewerbe, und eben deßwegen mußten sie Sklaven haben;
ihre Freiheit war auf die Sklaverei vieler Nebenmenschen gebaut. Sie
waren, wie alle Dorer, in drei Phylen (Stämme) getheilt: Hylleer,
Dymanen und Pamphylen; jede Phyle in 30 Phratrien oder Oben, jede
Obe in 30 Geschlechter und jedes Geschlecht in 10 Familien oder Häuser.
Jede Familie hatte einen Kleren (Grundstück), der dem Familienhaupte
gehörte; wenn daher eine Familie aus mehreren wehrhaften Männern be¬
stand, so mußte das Familienhaupt sie sowie ihre Weiber und Kinder un¬
terhalten, welche Verpflichtung die Kleren unfern sogenannten Majoraten
in etwas ähnlich macht. Auf einen Kleren kamen sechs bis sieben Helo¬
tenfamilien. Kein Klere durfte verkauft, verschenkt, vertauscht oder ver¬
theilt werden, und als später dieses Gesetz aufgehoben wurde, nahm die
Zahl der Spartiaten rasch ab; sie verarmten und Sparta ging unter,
weil es zu wenig lykurgische Bürger besaß. Kein Klere durfte nach
dem Gesetze Lykurgs durch Heirath mit einer Erbtochter mit einem
andern Kleren vereinigt werden, daher sorgte das Gesetz für die Ver-
heirathung der Erbtöchter und kinderlosen Wittwen.
Die Bürgergemeinde der Spartiaten versammelte sich zwischen der
Brücke Babyke und dem Bache Knakion, hörte die Anträge des Nathes
(der Gerusia) und nahm an oder verwarf; auch die Wahl der Obrig¬
keiten lag bei der Gemeinde.
Die höchste Gewalt ruhte bei der Gerusia; diese bestand aus den
zwei Königen und 28 Geronten, die für Lebensdauer gewählt wurden;
das 60. Altersjahr und ein tadelfreies Leben waren unumgänglich noth-
wendig zur Erwählung. Die Geronten entschieden über Krieg und
Frieden, Bündnisse (die Genehmigung der Bürgergemeinde vorbehaltend),
über Leben und Tod, Ehre und Unehre, Freilassung der Heloten u. s. w.
Die zwei Könige (Sparta hatte immer zwei Könige aus dem Geschlechte