Full text: Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht ([Theil] 1)

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Perser und Griechen. Europas Sieg über Asien. 
denselben als Dienftleute, wohin immer sie von ihren Herren mitgenommen 
wurden. Die Periöken hatten Grundbesitz behalten, mußten aber Ab¬ 
gaben bezahlen, ihre Gemeindeordnungen dorisch einrichten und sich einen 
Spartiaten als Aufseher (Harmoste) gefallen lassen; außerdem waren 
sie zur Heerfolge verpflichtet. Sie trieben neben dem Ackerbau Handel 
und Gewerbe; sie verfertigten zum Kaufe: Trinkgeschirre, Sessel, Tische, 
Stöcke, Wagen, Stahlarbeiten, Waffen, Schlüssel, Mäntel u. dergl. 
Die Heloten konnten sich wohl auch Vermögen erwerben, denn was sie 
von dem Erzeugnisse des Feldes nach der Ablieferung des festgesetzten 
Maßes erübrigten, gehörte ihnen; allein da selbst ihr Leben von der 
Gnade ihrer Herren abhing und sie bei jedem Feldzuge als Packknechte, 
ausnahmsweise auch als Soldaten, mitziehen mußten, so mag es wohl 
selten reiche Heloten gegeben haben. 
Die herrschenden Spartiaten arbeiteten weder auf dem Felde, noch 
trieben sie ein Gewerbe, und eben deßwegen mußten sie Sklaven haben; 
ihre Freiheit war auf die Sklaverei vieler Nebenmenschen gebaut. Sie 
waren, wie alle Dorer, in drei Phylen (Stämme) getheilt: Hylleer, 
Dymanen und Pamphylen; jede Phyle in 30 Phratrien oder Oben, jede 
Obe in 30 Geschlechter und jedes Geschlecht in 10 Familien oder Häuser. 
Jede Familie hatte einen Kleren (Grundstück), der dem Familienhaupte 
gehörte; wenn daher eine Familie aus mehreren wehrhaften Männern be¬ 
stand, so mußte das Familienhaupt sie sowie ihre Weiber und Kinder un¬ 
terhalten, welche Verpflichtung die Kleren unfern sogenannten Majoraten 
in etwas ähnlich macht. Auf einen Kleren kamen sechs bis sieben Helo¬ 
tenfamilien. Kein Klere durfte verkauft, verschenkt, vertauscht oder ver¬ 
theilt werden, und als später dieses Gesetz aufgehoben wurde, nahm die 
Zahl der Spartiaten rasch ab; sie verarmten und Sparta ging unter, 
weil es zu wenig lykurgische Bürger besaß. Kein Klere durfte nach 
dem Gesetze Lykurgs durch Heirath mit einer Erbtochter mit einem 
andern Kleren vereinigt werden, daher sorgte das Gesetz für die Ver- 
heirathung der Erbtöchter und kinderlosen Wittwen. 
Die Bürgergemeinde der Spartiaten versammelte sich zwischen der 
Brücke Babyke und dem Bache Knakion, hörte die Anträge des Nathes 
(der Gerusia) und nahm an oder verwarf; auch die Wahl der Obrig¬ 
keiten lag bei der Gemeinde. 
Die höchste Gewalt ruhte bei der Gerusia; diese bestand aus den 
zwei Königen und 28 Geronten, die für Lebensdauer gewählt wurden; 
das 60. Altersjahr und ein tadelfreies Leben waren unumgänglich noth- 
wendig zur Erwählung. Die Geronten entschieden über Krieg und 
Frieden, Bündnisse (die Genehmigung der Bürgergemeinde vorbehaltend), 
über Leben und Tod, Ehre und Unehre, Freilassung der Heloten u. s. w. 
Die zwei Könige (Sparta hatte immer zwei Könige aus dem Geschlechte
	        
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