Full text: H. G. Bohrs Lehrbuch der Geschichte des Mittelalters (Theil 2)

1100—1517. 
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Unzufriedenheit bei den Völkern, da die kirchlichen Beschlüsse 
mehr und mehr von der französischen Politik abhängig wurden; 
eine der ersten Früchte dieser Verbindung war die Aufhebung 
des Ordens der Tempelherren. 
Die großen Besitzungen des Tempclherrnordens, seine un¬ 
ermeßlichen Rcichthümer, hatten ihm eine Macht in Frankreich 
verschafft, welche leicht der Krone gefährlich werden konnte, und 
es war Philipp IV eine erfreuliche Aussicht, Erbe der Rcich- 
thümcr des Ordens werden zu können. Es verbreiteten sich 
Gerüchte von heimlichen Verbrechen in den Versammlungen des 
Ordens. Philipp der Schöne ließ, nachdem die Vorbereitungen 
heimlich getroffen waren, alle Tempelherren in Frankreich ge¬ 
fangen nehmen und ihre Güter einziehen. Darauf wurde eine 
Untersuchung gegen die Ritter eingeleitet; man beschuldigte den 
Orden morgenländischer Zauberei, der Gotteslästerung und der 
Götzenanbetung. Wenn nun auch diese Beschuldigungen nicht 
vollständig bewiesen werden konnten, so schien doch aus der 
Untersuchung hcrvorzugehen, daß der Orden der Tempelherren 
zum Thcil gegen den Staat und die Kirche feindlich gesinnt sei. 
Der Großmeister Jacob Molay wurde verbrannt, viele Ritter 
mit dem Tode bestraft. Clemens V hob den Orden in der 
Kirchenversammlung zu Vienne (1312) auf; der König behielt 
den größten Theil der Besitzungen der Tempelherren. 
Philipp IV (ffhatte mit Macht über Adel und 
Geistlichkeit regiert, allein eine Verbindung, welche bereits gegen 
das Ende seiner Regierung sich gegen die Krone gebildet hatte, 
zwang seinen schwachen Sohn Ludwig X, Hutin, (1314—1316) 
abermals die älteren Rechte des Adels und der Geistlichkeit an- 
zucrkennen. Er starb ohne Söhne zu hinterlassen, und sein 
Bruder P hil ipp V, der Lange, (1316—1322) bestieg Frank- 
reichs Thron. Zwar machte die Tochter Ludwigs, Johanne 
von Navarra, Ansprüche auf den Thron, allein ein Erkenntniß 
der Reichsstände entschied, daß die weibliche Erbfolge in Frank- 
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