1100—1517.
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reich nicht zu Recht bestehe (das^salische Gesetz). Mit Karl IV
dem Schönen ; Philipp IV, dritten Sohne, von (1322^-1328)
König von Frankreich, starb die ältere Linie des Mannsstammes
der Kapetinger aus.
: ^ J. England von 12:2-132?.
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Eduard I (1272 — 1307) war auf dem Rückwege von
^Palästina begriffen, als sein Vater starb. Das Hauptstrebcn
des ehrzeigigen und thätigen Königs war, die ganze englisch-
schottische Halbinsel unter seinem Sceptcr zu vereinigen. Er
alcs (1283), führte daselbst englisches Gcrichtsver-
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fahren und englische Verwaltung ein und gab seinem ältesten
Sohne, der grade zu dieser Zeit in Wales geboren wurde, den
Titel eines PriMll^von MlLs.
Als der ältere Königsstamm in Schottland, das sogenannte
kennethische Haus, ausgestorben war (1286) wandten die
SchoMfs'sich an den englischen König, der als der Lehnsherr
Schottlands angesehen wurde, um ihn zu bitten, daß er die
streitige Königswahl entscheiden möge. Eduard sprach sich
für Johann Balliol aus, allein übte seit der Zeit sein
Recht als Lehnsherr mit solchem Uebcrmuthe aus, daß er Bal¬
liol zu einem Bündnisse mit Frankreich nöthigte. Zwar siegte
Eduard bei Dunbar über Balliol (1296), nahm ihn gefangen
und zwang ihn dem schottischen Throne zu entsagen: er ver¬
mochte jedoch nicht die wiederholten Aufstände der Schotten
vollständig niederzuhalten. Am Schluffe seiner Regierung wähl¬
ten die Schotten Robert Bruce zum König; Eduard I
nahm noch auf seinem Sterbelager' seinem Sohne und Nach¬
folger, Eduard II, das Versprechen ab, seinen tobten Körper
und das englische Heer nach den äußersten Grenzen Schottlands
führen zu wollen. Eduard I hatte mit aller seiner Festigkeit
dennoch die Macht der Vasallen nicht brechen können und hatte
gegen das Ende seines Lebens den Ständen Steuerbewilligungs-