Einleitende Übergangszeit.
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Aus¬
lösung
des
faroling.
Reichs.
während das Reich Lothars, um den eigentlichen Kern des
Frankenreichs, Austrasien, mit Italien zu verbinden, entstand, indem
zu Italien hinzugefügt wurden die Provence, das Land
zwischen Rhone und Alpen und rechts vom Rhone mit
Lyon, das Herzogtum Burgund zu beiden Seiten des Jura
bis Aare und Saone, das M 0 s e l l a n d bis zur Marne (das ist die
Erzdiözese Trier), Ripnarien von der sächsischen Grenze bis zur
Scheldemüudung und endlich Fries land zwischen den Mündungen
von Rhein und Weser. So hatte Ludwig säst nur deutsch redende,
Karl fast nur wülsch redende Unterthanen, während Lothar beide
vereinigte. Diese unnatürliche Zerreißung an Stelle der bisher er¬
strebten gewaltsamen Einigung galt freilich nur für vorläufig. Auch
galt eine gewisse Gemeinschaft der drei „Könige der Franken" im
Besitze des der Idee nach fortbestehenden Reichs: der Vertrag von
Verdun hatte also keinen wesentlich andern Charakter
als die früheren fränkischen Reichsteilungen, übertraf
dieselben aber durch seine wichtigen Folgen, denn ihm
entsprang die
4. Sonderung des karolingischen Reiches in drei
selbständige Staaten und insbesondere die Entstehung
des Deutschen Reichs. Die unter Ludwig vereinigten deutschen
Stämme bewahrten treuer die d e u t s ch e n S t a a t s f 0 r m e n, da die
dafür grundlegende Freiheit des gemeinen Mannes sich erhielt
und das Lehnswesen zunächst nur da zur Geltung kam, wo königliche
Lehnsleute dem Volke als Beamte entgegentraten, so daß das Königtum
seinen volkstümlichen Charakter bewahrte. In Westfranken dagegen
schwand mit der rascheren Ausbildung des Lehnswesens
die Freiheit des gemeinen Mannes, die großen Lehensleute wurden
übermütig und drückten das Königtum zu einer bloßen Ehrenstelluug
herab. Während so der Osten und der Westen sich konsolidierten, löste
sich das nicht Zusammengehöriges einende Reich Lothars schnell auf.
Lothar (f 855) überwies seinem Sohn Ludwig II. Italien mit
dem Kaisertum, Lothar II. das Land zwischen Rhein, Maas und
Meer (Lotharingien). Nach des letztem Tode 869 teilten seine Oheime
Ludwig der Deutsche und Karl der Kahle sein Land 870
im Vertrage zu Meersen so, daß ersterer die Bistümer Utrecht,
Strasburg und Basel und die Erzbistümer Trier und
Köln mit allen dazwischen liegenden weltlichen Gebieten, Karl alles
übrige erhielt, mithin — freilich ohne Absicht — ungefähr nach der