Heinrich III. v. England «. Ludwig d. Heilige v. Frankreich. 321
und überwand am 4. Aug. 1264 bei Evesham den nach
Wales zurückgedrängten Leicestcr, der zugleich mit der
Schlacht das Leben verlor. Nun übernahm Heinrich die
Negierung wieder, stellte 1267 durch Begnadigung seiner
Gegner die Ruhe her, unterwarf 1268 auch den mit
Leicestcr verbündeten Fürsten Llewellyn von Wales,
und starb den 20. Nvv. 1270 im Frieden. Indes; hatte
er eine wichtige Ausdehnung der Volksrechte anerkennen
müssen. Das Parlament war von Anfang nur aus un¬
mittelbaren geistlichen und weltlichen Vasallen zusammen¬
gesetzt gewesen: wenn hin und wieder der Zustimmung
des Volks gedacht wird, so ist dieß nicht von Mitglie¬
dern der Versammlung, sondern von Zuhörern zu verste¬
hen, welche die gefaßten Beschlüsse freudig anhörten;
denn Städte und Flecken, obgleich im Laufe zweier Jahr,
hunderte zu größerm Ansehen und, indem sie die Ar-
muth geistlicher und weltlicher Herrn benützten, zum
Rechte, ihre Obrigkeit zu wählen und sich selbst Gesetze
zu geben, sowie zu manchem andern Privilegium durch Kauf
gelangt, wurden gleichwohl, wenn sie nicht durch frei¬
willige Gaben den Erpressungen königlicher Kommissäre
zuvorkamen, nicht selten mit harter Willkühr besteuert;
die Ritter aber, welche man als Grafschaftsrepräseutan-
tcn berief, galten ebenfalls nicht als Parlamentsglieder,
sondern hatten blos die Geschäfte einer einzelnen Grafschaft zu
betreiben, Beschwerden derselben dem Könige vorzutrageis
und Steuern einzusammeln. Nur ausnahmsweise waren
diese Letzter« auch zur Theilnahme an den Angelegenhei¬
ten des Reichs beigezogen worden: König Johann hatte
1213 vier aus jeder Grafschaft nach Oxford beschieden;
Königin Eleonore und Richard von Kornwallis hatten,
als Heinrich 1254 in der Gascvgne bedrängt war, je
zwei durch die ansässigen Freien jeder Grafschaft wäh¬
len und um über eine Beisteuer zu berathen, zur Ver¬
sammlung nach Winchester kommen lassen; und 1261
hatte Leicestcr zum Parlament nach St. Albans je drei
Ritter berufen, denen Heinrich bei einer kurzen Ver-
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