120 Siebentes Hanptstück.
Rechte aus, beschränkte dagegen die Gewalt des Reichs¬
oberhauptes, wo möglich, auf noch engere Gränzen. Im
Grunde übte der Kaiser blos das Münz-, Zoll- und
Stapelrecht, nebst der Vollmacht, Privilegien zu crthci-
len, Standeserhöhungen anzuvrdnen, landesherrliche Ge¬
setze zu bestätigen (die jedoch auch ohne diese Bestätigung
wirken konnten), und die oberste Gerichtsbarkeit durch
seinen, ursprünglich nur sür Oestreich bestehenden Hofrath
zu verwalten, welcher seit 1501 zugleich Lehenshof und
höchstes Reichskolleginm geworden war, und dessen Ge¬
richtsbarkeit damals peinliche Sachen Reichsunmittelba¬
rer , Rechtssachen über Fürstenthümer und Herrschaften,
streitige Fälle über Privilegien des Kaisers und die ita-
lianischen Angelegenheiten umfaßte. Die neue Kapitula¬
tion seyte nun fest, der Kaiser solle den Reichshofrath
meistens mit Männern aus dem Reiche besetzen, solle zwar
Titel verleihen dürfen, nie aber ein Recht, welches dem
Landcsherrn des Erhöhten zum Nachtheil gereichen wür¬
de, und solle ferner nicht ermächtigt seyn, einen Reichs¬
stand ohne Bewilligung der Stände von der Reichsver¬
sammlung auszuschließenr Der beschränkten Gewalt des
Kaisers entsprachen seine Einkünfte. Hatte er zu irgend
einem Unternehmen Geld nöthig, so mußte er von den
Fürsten ausserordentliche Beiträge erbetteln, und dann
kam es erst darauf an, ob der Landesherr die verwilligte
Summe von seinen Unterthanen ernstlich cintreiben woll¬
te. Seit Karl V. bezog man ausserordentliche Steuern
in der Form sogenannter Römcrmvnate. Es hatte näm¬
lich bei den frühern Zügen nach Italien jeder Reichsstand
eine bestimmte Anzahl Krieger auf eine bestimmte An¬
zahl von Monaten stellen und besolden müssen, und dieß
wurde jetzt in Geld berechnet und als Steuer umgclegt,
aber dem westfälischen Frieden zufolge jedesmal nach be¬
sondrer Verwilligung der Reichsstände; denn wie im
Laufe des 30jährigen Kriegs wollte man sich nicht mehr
bedrücken lassen. Ordentliche Steuern gab es fast keine:
die Reichsstädte leisteten etwas Weniges, was der Kaiser