Full text: Mit einem Stahlstich (Bd. 5)

Neuerungen in verschleimen Staaten. 549 
altrömischen, in keinem vernünftig eingerichteten Staate ^ 
zu duldenden Despotismus ganz verbannt. Störung der 
öffentlichen Ruhe ist als qualificirte Gewaltthätigkcit nach 
Befund der Umstände mit der höchsten Strafe zu ahn¬ 
den. Pasquillen wider Regierung und Obrigkeit wird 
mehr durch Verweise, mehr auf demüthigende als ent¬ 
ehrende Art begegnet, und ausdrücklich sagte Leopold: 
„Injurien, die dem Richter im Amt widerfahren, soll 
man untersuchen, blos persönliche Beleidigungen aber sind 
zu verachten.« Ein Richter hingegen, der nachlaßig, treu¬ 
los, herrschsüchtig oder partheiisch zu Werke geht, muff 
nicht nur unnachsichtlich abgesetzt, sondern geradezu als 
Staatsverbrecher behandelt werden. Ebenso gilt direkte 
oder indirekte Bestechung eines Richters als Staatsver¬ 
brechen. Falsche Denuncianten jage man mit Staupen¬ 
schlägen aus dem Land. Pvlizeibeamten ist alles inqui- 
sitivnsmäßige Verfahren untersagt, und über jede Strafe, 
die sic znerkennen, müssen sie nebst Entscheidungsgrün¬ 
den an die höchsten Polizeivorsteher Bericht erstatten. Nie 
schreite man auf blos heimliches Zeugenverhör, nie an¬ 
ders zu einer Strafe oder irgend einer Verfügung gegen 
Jemand, als nachdem, man ihm Alles gehörig eröffnet 
und zur Rechtfertigung Zeit gelassen hat. Die anzuwen¬ 
denden Strafen sind vornämlich folgende: Züchtigung in 
der Stille wegen unnatürlicher Wollust; Verweisung aus 
der Podesterie auf 5 Meilen und aus dem Vicariat auf 
5 Meilen im Umkreise^ Verweisung nach Volterra, in 
die untere Provinz von Siena und nach Grossctto, wo 
es der mehr oder minder ungesunden Luft wegen an ar¬ 
beitenden Händen fehlt; Landesverweisung für Landstrei¬ 
cher, fremde Bettler und, wie schon gesagt, für falsche 
Ankläger; Zuchthaus für Weiber; öffentliche Arbeit für 
Männer, von einem Jahr bis auf Lebenszeit: ihnen wird 
ein Zettel angehängt, worauf das Verbrechen und die 
Strafe steht; lebenslänglich Verurtheilte erhalten einen 
Zettes mit der Inschrift: „letzte Strafe.« Nur einge¬ 
fangne Flüchtlinge bekommen Beineisen. Bei den meisten
	        
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