Full text: Mit einem Stahlstich (Bd. 6)

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Neuntes Hauptstück. 
dev Gerichtshöfe für ungültig erklären, und die gefetzge- 
benden Näthe auflvsen. Allein seine Selbstständigkeit war 
bloßer Schein: der lebenslängliche Consul, welcher bisher 
in Gemeinschaft mit Tribunat und Legislatur Senatoren 
entweder ernannt oder als Candidaten vorgeschlagen hat. 
te, besetzte nun aus eigner Machtvollkommenheit leer ge- 
wordne Stellen, und nur darüber, was er durch den 
Staatsrath angeregt hatte, durfte der Senat Beschlüsse 
fassen. Das Gesetz vom 4. Jan. 1803, daß es erlaubt 
feyn solle, einzelne Senatoren für ihre Lebenszeit auf 20 
bis 25,000 Franken in Nationalgütern nebst einer Dvta- 
tion anzuweisen, gewährte dem Einfluß des ersten Con- 
fuls noch größern Spielraum. Das Tribunat sank, weil 
es stch zuweilen unfügsam gezeigt hatte, von 100 Mitglie¬ 
dern aus die Hälfte herab, aus 50, und zerfiel, wie der 
Staatsrath, in mehrere Sektionen; über jedes Gesetz 
wurden zwischen der betreffenden Sektion des Staats, 
rathes und des Tribunats vorerst geheime Erörterungen 
gepflogen, und die öffentliche Diskussion galt mehr und 
mehr als Formalität. Ein Fünftel der beiden gesetzge. 
benden Näthe trat fortwährend zu der durch die Verfas¬ 
sung bestimmten Frist aus. Das Gesetz in Betreff der 
Notabilitätslisten wurde auf eine Art geändert, die dem 
Volk gefallen sollte. Es hatten nämlich kraft der Ver¬ 
fassung vom Jahre VIII. die Wahlkollegien ein« für alle¬ 
mal zu hohen Staatsämtern 5000, zu Departementsäm- 
tcrn 50,000, zu Gemeindeämtern 500,000 Candidaten 
vorgeschlagcn; den 21. März 1801 waren die Listen ver¬ 
öffentlicht, und vakante Plätze seitdem aus ihnen ergänzt 
worden. Jetzt aber, den 15. Aug. 1802, erhielten die 
Wahlkotlegien der Kantone, Bezirke und Departements 
das Recht wiederholter regelmäßiger Zusammenkünfte, um 
je 2 Bürger für Gemeinde-, 2 für Departements-, 2 für 
Nationalämter als Candidaten aufzustellen. Allein auch 
dieses Recht war nur ein illusorisches; denn die einmal 
bestellten Mitglieder der Wahlkollegien sollten es lebens- 
länglich bleiben, und die Präsidenten derselben von der
	        
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