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Neuntes Hauptstück.
dev Gerichtshöfe für ungültig erklären, und die gefetzge-
benden Näthe auflvsen. Allein seine Selbstständigkeit war
bloßer Schein: der lebenslängliche Consul, welcher bisher
in Gemeinschaft mit Tribunat und Legislatur Senatoren
entweder ernannt oder als Candidaten vorgeschlagen hat.
te, besetzte nun aus eigner Machtvollkommenheit leer ge-
wordne Stellen, und nur darüber, was er durch den
Staatsrath angeregt hatte, durfte der Senat Beschlüsse
fassen. Das Gesetz vom 4. Jan. 1803, daß es erlaubt
feyn solle, einzelne Senatoren für ihre Lebenszeit auf 20
bis 25,000 Franken in Nationalgütern nebst einer Dvta-
tion anzuweisen, gewährte dem Einfluß des ersten Con-
fuls noch größern Spielraum. Das Tribunat sank, weil
es stch zuweilen unfügsam gezeigt hatte, von 100 Mitglie¬
dern aus die Hälfte herab, aus 50, und zerfiel, wie der
Staatsrath, in mehrere Sektionen; über jedes Gesetz
wurden zwischen der betreffenden Sektion des Staats,
rathes und des Tribunats vorerst geheime Erörterungen
gepflogen, und die öffentliche Diskussion galt mehr und
mehr als Formalität. Ein Fünftel der beiden gesetzge.
benden Näthe trat fortwährend zu der durch die Verfas¬
sung bestimmten Frist aus. Das Gesetz in Betreff der
Notabilitätslisten wurde auf eine Art geändert, die dem
Volk gefallen sollte. Es hatten nämlich kraft der Ver¬
fassung vom Jahre VIII. die Wahlkollegien ein« für alle¬
mal zu hohen Staatsämtern 5000, zu Departementsäm-
tcrn 50,000, zu Gemeindeämtern 500,000 Candidaten
vorgeschlagcn; den 21. März 1801 waren die Listen ver¬
öffentlicht, und vakante Plätze seitdem aus ihnen ergänzt
worden. Jetzt aber, den 15. Aug. 1802, erhielten die
Wahlkotlegien der Kantone, Bezirke und Departements
das Recht wiederholter regelmäßiger Zusammenkünfte, um
je 2 Bürger für Gemeinde-, 2 für Departements-, 2 für
Nationalämter als Candidaten aufzustellen. Allein auch
dieses Recht war nur ein illusorisches; denn die einmal
bestellten Mitglieder der Wahlkollegien sollten es lebens-
länglich bleiben, und die Präsidenten derselben von der