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lVgl. (1215. Jnnocenz m. auf dem 4. Laterankonzile:) In
einigen Gegenden trennt die Verschiedenheit der Tracht die Juden
. , . von den Christen, in andern aber ist die Verwirrung so groß
geworden, daß keinerlei Unterscheidung besteht Wir bestimmen,
daß solche (Juden) beiderlei Geschlechts sich in jeglicher Gegend, wo
Christen wohnen, und zu aller Zeit durch die Beschaffenheit ihrer
Tracht öffentlich von den andern (christlichen) Völkern unterscheiden
sollen. Decretal. Gregor. IX lib. V tit. VI, 15. Corpus juris
canonici tom. H p. 237.*)]
i$äffigung 337, (1031- Von Wazo, dem Kapellane Konrads ü., wird
der Inden, xrzählti) Zu der Zeit lebte ein Jude, welcher in der Heilkunst be¬
sonders tüchtig und deshalb beim Kaiser Konrad H. sehr wohl ge¬
litten war. Auch hatte er den Ruf, in der Kenntnis des väterlichen
Gesetzes vollkommen zu sein. Einst setzte er Herrn Wazo mit Streit¬
fragen aus dem Alten Testamente zu und verstieg sich in diesem
Streite soweit, daß er einen Finger seiner rechten Hand gegen ein
Ohm Wein wettete, falls Wazo feine Meinung mit dem Zeugnisse
der Heil. Schrift beweisen könnte. Was geschah? Das Alte Testa¬
ment wurde zur Hand genommen, die streitige Stelle gesucht, und
da sie deutlich Wazos Meinung bestätigte, der Finger . . . dem
Sieger zuerkannt. Der überwundene Wetter konnte den Preis nicht
abstreiten und war froh, ihn so lange leihweise zu behalten, bis
Wazo ihn fordern würde. Anselmi Gest. ep. Leod. cap. 44.
SS. Vn p. 216.
338. (1255. Der Mainzer Städtetag bestimmte:) Kein Jude
soll mehr als 2 Denare wöchentlich vom Pfunde (=240 Denare)
nehmen. . . . Wird aber der Leihvertrag auf ein Jahr geschlossen,
so soll der Jude von jedem Pfunde 4 Unzen (4/12) nehmen. Diese
Festsetzungen waren nötig, weil christliche Wucherer exkommunieiert
und gerichtlich zur Rückzahlung der Zinsen gezwungen wurden.
Convent, civitatum Mogunt. a. 1255. Legesüp. 372.
[93gl. auch Sz. 52.]
Anycrrrg.
öa&bee 339. (963. Otto I. fordert den Papst Johann auf, sich vor
einer Synode wegen schlimmer Beschuldigungen über ihn zu ver-
*) Ich benutze den von Joh. Friedr. Gleditsch 1705 veranstalteten Nach¬
druck der Pariser Ausgabe von Peter und Franz Pithou.