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dete er in seiner Geldnoth die Mark an seinen Vetter, den
Markgrafen Jobst (Jodocus) von Mähren. Dieser überließ
habsüchtigen Vögten die Verwaltung, und das Elend des Landes
stieg zu einer grenzenlosen Höhe. Jobst starb im Jahre 1411,
und nun fiel die erledigte Mark Brandenburg an Sigmund
zurück, der inzwischen Kaiser geworden war. Er übertrug
seinem nächsten Freunde und Gönner, dem Burggrafen Frie¬
drich VI. aus dem Hause Hohenzollern zuerst die Ver¬
wesung der Mark, trat sie ihm dann förmlich ab unter dem
Vorbehalte des Rechtes der Wiedereinlösung gegen 400,000
ungarische Goldgulden. Im Jahre 1417, auf dem Concilium
zu Coftnitz, belehnte er ihn in Gegenwart aller Reichsfürsten
feierlich mit der Mark, ohne daß jenes Vorbehaltes weiter ge¬
dacht wurde.
Drlindcnburg un!cr dem Haufe Hohcnzollcrn bis zur Vereini¬
gung mit Preußen (1415 —1618). — Aus diesem Hause re¬
gierten zwölf Kurfürsten. Der achte in der Reihe, Joachim
Friedrich (1598—1608), eröffncte fich und seinen Nachkommen
eine sichere Bahn zur Vergrößerung der Macht seines Hauses.
Nach dem Tode des Markgrafen von Ansbach erhielt er die
vormündliche Regierung über das Herzogthum Preußen für den
in Blödsinn verfallenen Herzog Albrecht Friedrich. Diese Re¬
gentschaft ging bei der andauernden Geistesschwäche des Herzoges
auch auf Joachim's Sohn und Nachfolger, Johann Sig¬
mund (1608— 1618) über. Dieser vermählte sich mit der
Tochter des unglücklichen Herzoges und vereinigte nach dessen
Tode im Jahre 1618 Preußen mit Brandenburg.
52. Preußen bis 1618.
Preußen wird erst gegen das Ende des zehnten Jahr¬
hunderts in der Geschichte erwähnt, als der heilige Adalbert
von Prag den Versuch machte, das heidnische Volk der Preußen
zum Chriftenthume zu bekehren. Diese gehörten zum Stamme
der Letten und bewohnten damals das nördliche an Rußland
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