457
Bürgerrechten, sie erklärte allgemeine Glückseligkeit
für den Zweck des Staats, und die Regierung für
verordnet, um dem Menschen den Genuß seiner
natürlichen und unverjährbaren Rechte zu sichern,
sie bezeichnete als dieselben die Freiheit, die Gleich-
heit, die Sicherheit, das Eigenthum, das Recht,
Gedanken und Meinungen durch den Druck oder
auf jede andere Art bekannt zu machen, das Recht,
Bittschriften zu überreichen, sich in Volksversamm¬
lungen zu vereinigen, und frei jede Form gottes¬
dienstlicher Gebrauche aüezuüben; sie erklärte für
den Fall, daß die Regierung die Rechte des Volks
verletze, den Aufstand desselben, sowohl der Ge-
sammtheit als jedes Einzelnen, für das heiligste
der Rechte, und die unerläßlichste aller Pflichten;
sie schloß endlich mit der Versicherung, daß die
Republik die Redlichkeit, den Muth, das Alter,
die kindliche Liebe und das Unglück ehre, und dem
Schutze aller Tugenden ihre Verfassung vertraue.
Noch immer war ein Theil der Nation für diese
Redensarten empfänglich, einem andern war jed¬
wede Verfassungsform willkommen, weil er von
ihr Beendigung des gesetzlosen Zustandes hoffte;
den Departements, die sich gegen den Convent er¬
klärt hatten, ward eine Bedenkzeit von drei Tagen
gesetzt, sich durch Annahme dieser, auf unbedingte
Freiheit begründeten Constitution Vergebung zu er¬
kaufen, widrigenfalls sie für Verrather erklärt, und
als solche ausgerottet werden sollten. Alsbald siel
das Schrecken auf die Anhänger der flüchtigen Gi¬
rondisten. Die Ausstände im Westen und Süden