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auf, seine Hülfsguellen zu erweitern. Zur De< 
streimng der Unternehmungen auf Guienne, Wa¬ 
les und Schottland, hatte er seinen Unterthanen 
den sechsten Thetl aller ihrer beweglichen Güter, 
und den Kirchen die Hälfte ihrer Einkünfte ab, 
gefordert. Weil aber diese Maaßregel theils be, 
schwerlich für die Etnsammler, theils hart für die 
Geber war, fo wünschte er, sich für die Zukunft 
einen leichtern Weg zum Volke zu bahnen. Er 
erneuerte demnach 1295 die Einrichtung Letcesters 
auch von der Bürgerschaft jedes Fleckens zwei 
Abgeordnete ins Parlament zu ziehen, „denn es 
ist eine billige Regel, sagte er in dem Schreiben, 
daß dasjenige, was alle betrifft, auch von allen 
genehmigt, und gemeinschaftliche Gefahr mit ver¬ 
einten Kräften abgehalten werde." So ward 
das Unterhaus oder das Haus der Gemeinen 
zuerst eine stehende Einrichtung. Doch währte 
es lange, ehe diese Bürgerdeputirten im gesetzge¬ 
benden Rath mtcreden durften. Sie waren nur 
zum Bewilligen der neuen Auflagen da, und der 
Adel schämte sich der Gemeinschaft so geringer 
Leuto. Allmählig wagten sie es erst, für ihre 
vielen Geldbewilligungen dem Könige gegenseitige 
Bittschriften vorzulegen, und so kam es endlich 
dahin, daß Gunst gegen Gunst, Freiheiten gegen 
Geld gewährt werden mußten. Zuletzt, mit dem 
Steigen des Bütgerstandes an Reichthum und 
Bildung, trafen sie mit dem nieder» Adel zu,
	        
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